Eine solche Therapie war ihm in erster Instanz vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnet worden. Das Obergericht hob diese Forderung Mitte Dezember vergangenen Jahres auf Antrag der Staatsanwaltschaft aber wieder auf. Wenn schon eine stationäre Maßnahme laut den Experten die Rückfallgefahr des Verurteilten kaum deutlich reduziere, sei dies bei einer ambulanten erst recht nicht der Fall, sagte der Obergerichtspräsident im Dezember bei der Begründung.
Jetzt versucht es der Vierfachmörder vor dem Bundesgericht. Pflichtverteidigerin Renate Senn bestätigte gestern gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine Meldung der Zeitungen von CH Media, wonach ihr Klient Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hat und eine vollzugsbegleitende, ambulante Maßnahme fordert. Damit will er seine Tat verarbeiten.