Basel Vorsicht bei Geldforderungen

Die Oberbadische
Hacker sind oft schwer zu fassen. Symbolbild: Archiv Foto: Die Oberbadische

Betrug: Kriminalpolizei Basel-Stadt warnt vor falschen E-Mails

Basel. Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt musste sich in den vergangenen Wochen mehrmals mit einer Betrugsmasche befassen, bei welcher es um hohe Geldbeträge ging. Derzeit beläuft sich die Schadenssumme auf rund 200 000 Schweizer Franken. In einer jüngst verschickten Mitteilung warnt die Staatsanwaltschaft vor dem sogenannten CEO-Betrug.

Dieser Begriff wird verwendet, wenn Täter im Namen eines Firmenchefs (CEO ist englisch für Geschäftsführer) oder vorgesetzten Mitarbeiters anweisen, eine Zahlung auf ein – üblicherweise ausländisches – Konto der Betrüger zu tätigen. Diese setzen auf die Unwissenheit und Leichtgläubigkeit oder mangelnde Vorsicht ihrer Opfer. Auch nutzen die Täter unklar geregelte Abläufe in einem Unternehmen bei finanziellen Transaktionen aus. Dadurch werden Mitarbeiter dazu gebracht, große Summen auf ausländische Konten der Betrüger zu überweisen.

In einem der Fälle gelangten die Betrüger an die E-Mailadresse eines Vorgesetzten einer Firma. In der Folge erhielt eine Firmenangestellte eine E-Mail dieses Vorgesetzten, welcher sie aufforderte, den Betrag von rund 50 000 Franken auf ein ausländisches Konto zu überweisen. In der Annahme, dass es sich um einen rechtmäßigen Auftrag ihres Chefs handelte, tat sie dies. Im letzten Moment konnte die Transaktion noch gestoppt und die Überweisung verhindert werden.

Im Zweifel immer beim Vorgesetzten nachfragen

Für die Täter sind die E-Mailadressen von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten anderer Firmen-Mitarbeiter herleiten. Möglich ist auch, dass das E-Mail-Konto eines Mitarbeiters gehackt wurde.

Die Staatsanwaltschaft empfiehlt daher Vorsicht bei der Überweisung von Geldbeträgen. Die Betrüger verschleiern ihre Identität und Herkunft und können bei Bedarf jederzeit die Adresse wechseln. Darum sollten E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise überprüft werden. Zudem sollten Zahlungsaufforderungen telefonisch oder schriftlich verifiziert werden.

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