Dieser Begriff wird verwendet, wenn Täter im Namen eines Firmenchefs (CEO ist englisch für Geschäftsführer) oder vorgesetzten Mitarbeiters anweisen, eine Zahlung auf ein – üblicherweise ausländisches – Konto der Betrüger zu tätigen. Diese setzen auf die Unwissenheit und Leichtgläubigkeit oder mangelnde Vorsicht ihrer Opfer. Auch nutzen die Täter unklar geregelte Abläufe in einem Unternehmen bei finanziellen Transaktionen aus. Dadurch werden Mitarbeiter dazu gebracht, große Summen auf ausländische Konten der Betrüger zu überweisen.
In einem der Fälle gelangten die Betrüger an die E-Mailadresse eines Vorgesetzten einer Firma. In der Folge erhielt eine Firmenangestellte eine E-Mail dieses Vorgesetzten, welcher sie aufforderte, den Betrag von rund 50 000 Franken auf ein ausländisches Konto zu überweisen. In der Annahme, dass es sich um einen rechtmäßigen Auftrag ihres Chefs handelte, tat sie dies. Im letzten Moment konnte die Transaktion noch gestoppt und die Überweisung verhindert werden.