Basel Zwei Installateure verurteilt

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Zwei Monteure standen in Basel wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Foto: pixabay

Gericht: 28-Jährige stirbt nach Unfall mit elektrischem Fenster

Basel (sda). Im August 2019 wurde eine 28-jährige Frau vom einem automatischen Fenster am Hals eingeklemmt und starb. Ein Elektromonteur und sein Vorgesetzter sind nun am Donnerstag vom Basler Strafgericht der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Sie wurden zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt. Da sie sich reuig zeigten, wurde der Betrag etwas reduziert.

Die beiden Verurteilten hatten rund zwei Jahre zuvor eine Regenautomatik mit einem Sensor eingebaut. Die Richterin kam bei der Urteilseröffnung zum Schluss, dass damit eine „tödliche Sicherheitslücke“ geschaffen worden sei. Mit der nötigen Überprüfung wäre der Tod der jungen Frau vermeidbar gewesen. „Die Gefahr wurde mit dieser Umrüstung geschaffen“, sagte die Richterin.

Der Elektromonteur wird zu 160 Tagessätzen zu je 110 Franken verurteilt, sein Vorgesetzter zu 150 Tagessätzen zu je 140 Franken. Die beiden müssen zudem der Mutter der tödlich verunglückten Frau eine Genugtuung in Höhe von 10 000 Franken sowie eine Parteientschädigung von etwa 7400 Franken bezahlen. Zudem müssen sie die persönlichen Verfahrenskosten sowie eine Urteilsgebühr entrichten.

In ihren Plädoyers hatte die Verteidigung argumentiert, dass bereits beim Einbau des Fensters die Sicherheit nicht berücksichtigt worden sei. Daher seien andere Involvierte, wie die auftraggebende Architektin, zur Verantwortung zu ziehen.

Profis hätten die Sicherheitslücke erkennen müssen

Diesen Einwand ließ die Richterin nicht gelten: „Es geht nicht um den Vorwurf, dass kein Klemmschutz eingebaut wurde. Es geht darum, dass sie eine Installation umgerüstet und somit als betriebsbereit deklariert haben, obwohl ein Sicherheitsdefizit bestanden hat“, sagte sie. Profis hätten Sicherheitslücke sehen müssen.

Die Verteidigung hatte auch die Frage aufgeworfen, ob der Schließmechanismus tatsächlich ursächlich für den Tod der Mieterin war und weshalb sich diese nicht vom Fenster wegbewegte, als es sich schloss.

Hier stützte sich die Richterin auf die Erkenntnisse der Forensiker. Die Mieterin legte demzufolge eine Raucherpause ein, worauf sich das Fenster im flachen Winkel und relativ leise hinter ihrem Kopf schloss. Die Frau sei mit beiden Händen an der Schließkante aufgefunden worden. Sie habe sich somit nicht mehr aus dieser Situation befreien können. Von einem Selbstverschulden des Opfers könne nicht die Rede sein. Schließlich habe die Frau darauf vertraut, dass das Fenster fachgemäß ausgestattet worden sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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