Gemeinden, die überdurchschnittlich viele Flüchtlinge aufnehmen, sollen vom Kanton Baselland künftig pro Person mehr Geld erhalten. Die Baselbieter Regierung hat eine Anpassung des Abgeltungssystems im Asyl- und Flüchtlingsbereich vorgeschlagen.
Die Baselbieter Gemeinden erhalten mehr Geld, wenn sie viele Flüchtlinge aufnehmen.
Gemeinden, die überdurchschnittlich viele Flüchtlinge aufnehmen, sollen vom Kanton Baselland künftig pro Person mehr Geld erhalten. Die Baselbieter Regierung hat eine Anpassung des Abgeltungssystems im Asyl- und Flüchtlingsbereich vorgeschlagen.
Das Abgeltungssystem solle vereinheitlicht und umfassend pauschaliert werden, teilte die Regierung mit. Ziel sei es, die unterschiedliche Lastenverteilung unter den Gemeinden besser abzubilden und auch einen Anreiz für die Gemeinden zu schaffen, ihrer Aufnahmepflicht besser nachzukommen.
Vorgesehen ist, dass die Bundessubventionen neu nach einem prozentualen Verteilschlüssel direkt auf die Gemeinden verteilt werden und die Gemeinden mit einer hohen Aufnahmequote besser gestellt werden. Auch sollen Gemeinden berücksichtigt werden, die dem Bund oder dem Kanton Erstaufnahmeplätze zur Verfügung stellen. Zudem ist eine zusätzliche Abgeltung für Risikofälle wie etwa bei schwerer Erkrankung oder Heimunterbringung geplant.
Gemäß Mitteilung wurden dem Kanton Baselland seit Anfang 2022 jährlich rund 1500 Flüchtlinge vom Bund zugewiesen. Die Aufnahmequoten variieren je nach Gemeinde zwischen ein und vier Prozent – vorgesehen wären 2,6 Prozent im Verhältnis zur Wohnbevölkerung, also 26 Flüchtlinge pro 1000 Einwohner.
Künftig sollen die Gemeinden die Kosten nicht mehr für jeden Einzelfall gegenüber dem Kanton geltend machen. Die Abrechnungsschritte werden reduziert, was die Gemeinden administrativ entlastet, wie es weiter heißt. Darüber hinaus soll neu die Sprachförderung von Asylsuchenden mit einer Bleibeperspektive eingeführt werden.
Der Vorschlag zur Anpassung der kantonalen Asyl- und der Sozialhilfeverordnung geht nun in die bis zum 30. November dauernde Anhörung. Die Änderungen sollen Anfang 2025 in Kraft treten.