Der Fachbereichsleiter „Stadtplanung“, Alexander Nöltner, erläuterte die komplexe Gemengelage im Ausschuss für Umwelt und Technik.
Für das Areal des ehemaligen italienischen Supermarkts an der Teichstraße liegt der Stadt eine neue Bauvoranfrage vor: Geplant ist nun der Bau von neuen Wohn- und Geschäftshäusern. Aber: Die Stadt kann nicht allen Aspekten der Anfrage zustimmen.
Der Fachbereichsleiter „Stadtplanung“, Alexander Nöltner, erläuterte die komplexe Gemengelage im Ausschuss für Umwelt und Technik.
Die erste Bauvoranfrage sah auf dem Gelände einen Lebensmittel- und Getränkehandel vor, dessen Verkaufsfläche nach Angaben der Stadt so groß war, dass eine Veränderungssperre beschlossen wurde. Denn: Die Dimension habe im Widerspruch zu den Planungszielen des Bebauungsplans „Nördlich Teichstraße“ gestanden, der gegenwärtig aufgestellt wird.
Hierzu gehören: die planungsrechtliche Sicherung des Gewerbestandorts, der Schutz des Gewerbestandorts vor potenziellen Nutzungskonflikten, die Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Sicherung des Zentralen Versorgungsbereichs im Sinne des Märkte- und Zentrenkonzepts.
Die neue Bauvoranfrage sieht nun keine Einzelhandelsflächen mehr vor, sondern den Rückbau des Gebäudebestands und den Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern.
Im Grundsatz, so Christiane Cyperrek (SPD), sei bauliche Verdichtung in Lörrach zu begrüßen. Indes: Im Zusammenhang mit der Anfrage wurden von der Verwaltung vier Schlüsselfragen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens gestellt: 1. die Art der Nutzung, 2. das Maß der baulichen Nutzung, 3. die Bauweise und 4. die überbaubare Grundstücksfläche.
Hinsichtlich der Fragen zwei, drei und vier bestünden keine erkennbaren Gründe, die gegen die Zulässigkeit der Anfrage sprächen, so Nöltner. Deshalb sei es notwendig, für die positive Beantwortung eben dieser Fragen eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre zuzulassen.
Aber: Frage 1 – die Art der Nutzung – könne von der Baurechtsbehörde nicht positiv beschieden werden, da die Zulassung der Nutzung – Wohnen, Boardinghouse, Fitnessstudio, Büros, Restaurant und Coworking-Space – ein direktes Aufeinandertreffen von Wohnen und dem angrenzenden Gewerbe ermöglichen würde. Und gerade der Schutz des Gewerbestandorts vor potenziellen Nutzungskonflikten ist ein planungsrechtliches Ziel des Bebauungsplans. Die Vorlage der Verwaltung: „Nutzungskonflikte wären planungsrechtlich nicht mehr zu vermeiden.“
Der Ausschuss folgte der Einschätzung der Kommune. Das heißt: In der jetzigen Form kann die Stadt die Bauvoranfrage nicht vollumfänglich bewilligen. Mit Blick auf die Nutzungsart muss die Bauvoranfrage nun nachgeschärft und neu eingereicht werden, sagte Nöltner am Mittwoch auf Nachfrage unserer Zeitung.
Unterdessen gibt einen Bestandsschutz für die bisherige Größe der Verkaufsfläche im ehemaligen Supermarkt. Und am Ausbau des Ladengeschäfts wird offenbar gearbeitet. Das heißt: In der zulässigen Dimension müsste das Geschäft demnach wieder öffnen dürfen.
Welche Variante nun letztendlich im Quartier an der Teichstraße umgesetzt wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschließend sagen.