Binzen Binzen strebt keine zusätzlichen Einnahmen an

Christoph Schennen
Rathaus Binzen Foto: zVg

Der Rat diskutiert über Reform der Grundsteuer und ist mit dem Stand der Dinge unzufrieden.

Weniger als drei Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuer stehen die Gemeinde wie Binzen immer noch vor einem Rätsel, wie hoch die Hebesätze angesetzt werden sollen, damit die Reform aufkommensneutral bleiben soll.

Martin Weckerle hat im Gemeinderat gefragt, wie die Verwaltung mit der Grundsteuerreform umzugehen gedenke. Binzens Bürgermeister Andreas Schneucker betonte, die Verwaltung habe nicht vor, durch die Reform höhere Einnahmen bei der Grundsteuer zu erzielen. Der Hebesatz werde so angepasst, dass durch die Grundsteuer die gleichen Einnahmen erzielt werden wie in den vergangenen Jahren. Das Problem ist die fehlende Datenlage, denn bislang liegen erst 60 bis 70 Prozent der neuen Steuerbescheide seitens der Finanzbehörden vor. Das Problem ist für die Gemeinde, dass sie mit diesem fehlenden starken Drittel nicht bestimmen kann, wie hoch die neuen Sätze realistischerweise liegen sollten.

Für 2024 rechnet die Verwaltung bei der Grundsteuer mit Einnahmen in Höhe von 580 000 Euro. Dieses Vorgehen entspricht dem Grundsatz des Bundesfinanzministeriums. Ihm zufolge soll die Reform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu keinen Einnahmeverlusten führen; die Städte und Gemeinden sollen aber durch die Reform auch nicht mehr Grundsteuer einnehmen als zuvor.

Andreas Schneucker prognostiziert: „Manche Bürger zahlen mehr Grundsteuer als bisher, manche zahlen weniger.“ Bei Beschwerden werde er auf den Bund verweisen. Ziel des Gesetzgebers sei es, steuerliche Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts waren diese mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren. Im Westen wurden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 bewertet, in Ostdeutschland wurde der Grundstückswert von 1935 herangezogen.

Die Grundstückseigentümer schicken die Daten für die Ermittlung der Grundsteuer an das Finanzamt. Das Finanzamt schickt die Bescheide nicht nur an die Grundstücksbesitzer, sondern auch an die Verwaltung. Dieser liegen derzeit 60 bis 70 Prozent der Steuerbescheide vor.

Die Grundsteuerreform beinhaltet ab 2025 auch die Möglichkeit, dass Kommunen in Baden-Württemberg einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen, um mehr Wohnraum zu schaffen (die sogenannte Grundsteuer c).

Andreas Schneucker teilt dazu auf Anfrage mit: „Ich bin noch unentschlossen, ob wie dies dem Gemeinderat vorschlagen. Wir haben uns noch nicht ausreichend mit den Vor-und Nachteilen befasst.“ Die Grundsteuerreform wird auch Thema der Klausur des Gemeinderats sein.

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