In der jüngsten Sitzung des im Mai neugewählten Binzener Gemeinderats stand die Verpflichtung von Hans Krebs und Sigurd Hagen auf der Tagesordnung. Damit hat sich das Gremium nun komplett konstituiert.
Gemeinderat: Hans Krebs und Sigurd Hagen verpflichtet / Bauantrag und Grabschalen auf dem Friedhof
In der jüngsten Sitzung des im Mai neugewählten Binzener Gemeinderats stand die Verpflichtung von Hans Krebs und Sigurd Hagen auf der Tagesordnung. Damit hat sich das Gremium nun komplett konstituiert.
Binzen. Beide wiedergewählten Ratsmitglieder leisteten die Gelöbnisformel und wurden per Handschlag von Bürgermeister Andreas Schneucker verpflichtet. Da Krebs und Hagen bereits dem bisherigen Gemeinderat angehört hatten, verzichtete Schneucker auf weitergehende Informationen und Belehrungen. Mit der Feststellung, „jetzt sind wir komplett und können die Arbeit vollwertig aufnehmen“, leitete der Bürgermeister zur Nachtragsbaugenehmigung zur Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebs in einen Hofladen über.
Grünes Licht für neuen Hofladen
Stephan Färber von der Stadtbau Lörrach gab zu den beantragten Änderungen die notwendigen Informationen und Planansichten. Da es sich nur um marginale Änderungen ohne grundsätzliche Entscheidungsansätze handelte, wurde der Beschluss dazu einstimmig gefasst.
Geschenke für Altersjubilare
Eine Anfrage des ausgeschiedenen Gemeinderats Walter Huber zur Präsente-Regelung für Altersjubilare fand beim Gremium einhellig Zustimmung. Die Regelung sieht vor, dass Bürgerinnen ab dem 90. Geburtstag künftig mit einem Blumenstrauß statt mit einem Weingeschenk beglückwünscht werden sollen.
Keine private Friedhofsgestaltung
Ratsmitglied Frank Krumm wies auf „Gräberschalen“ auf dem neu gestalteten Gräberfeld auf dem Friedhof hin. Bürgermeister Andreas Schneucker erklärte in dem Zusammenhang, dass es sich bei dem Gräberfeld, auf dem Steinplatten mit dem Namen des Verstorbenen die Begräbnisstätte kennzeichnen, um ein gärtnergepflegtes Gräberfeld handelt, bei dem die Verantwortung laut Satzung voll auf die Gemeinde übertragen ist und in diesem Sinne keine private Gestaltung vorsieht. Die Gemeinde werde diesbezüglich Prüfungen vornehmen.