Die Ratsmitglieder forderten darin zum einen, den Ablauf des Planfeststellungsprozesses für die Teilortsumfahrung und auch den Ablauf eines möglichen Enteignungsverfahrens im Gemeinderat vorzustellen. Dieser Punkt war auch unstrittig und wurde so beschlossen.
Als problematischer entpuppte sich dagegen die zweite Forderung, 75 000 Euro für mögliche Gerichtskosten, die der Gemeinde oder der Familie Bürgin im Zuge dieses Verfahrens entstehen, in den Etat einzustellen. Die Antragsteller erinnerten an den Gemeinderatsbeschluss, dass keine Grundstücke auf Binzener Gemarkung – vor allem keine Anbauflächen des Bürginhofs – für die Umfahrung bereitgestellt werden sollen. Mit diesem Betrag als Absicherung könne aktiv an der Umsetzung dieses Beschlusses gearbeitet werden, so die Begründung.