Am Donnerstag informierten Binzens Bürgermeister Andreas Schneucker und Architekt Thomas Gauggel sowie Rechtsanwalt Holger Weiß, die das Projekt in beratender Funktion begleiten, über den aktuellen Stand der Dinge. Als nächster Schritt, die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, soll nun die „Ankervergabe“ für das Bauvorhaben erfolgen. Das erforderliche zweistufige Anker-/Anliegerverfahren bedeutet, dass im Zuge der vorgeschriebenen kleinteiligen Entwicklung innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten abgestimmt und gemeinsam durchgeführt werden müssen. Das Ankerprojekt übernimmt die Querschnittsaufgaben. Es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage für den Baugrund, um die entsprechenden Aufgaben vorbereiten zu können. Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Gundstückskäufe fort. Der Verkauf der Grundstücke durch die Gemeinde erfolgt erst nach Eingabe der Baugenehmigung, um nachträglichen unerwünschten Änderungen vorzubeugen.
Fünf Bewerbungen
Für das Ankerprojekt wurden insgesamt fünf Bewerbungen eingereicht. Davon hat die Bewerbergemeinschaft „Anker Hof 1“ die höchste Punktzahl erreicht. Der Bewerbungsausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat, diesem Bewerber den Zuschlag zu erteilen. Die Bewerbergemeinschaft „Anker Hof 1“ setzt sich zusammen aus den Firmen Ipundh projektentwicklung GmbH, der Projektbau Heiss / Himmelhaus GmbH, und der Ipundh architekten GmbH, alle aus Kirchheim/Teck. Dazu kommen noch Welsner + Welsner Landschaftsarchitektur, Nürtingen, Schäffler sinnogy Planung Wärmeversorgung, Freiburg und Werner & Balci GmbH Tragwerksplanung, Esslingen.
Zu lösende Aufgaben
Die zu lösenden Aufgaben für das Ankerprojekt „Hof 1“ sind ein Tiefgaragenkonzept, das Konzept für eine Gemeinschaftsanlage, die Wärmeversorgung, wobei Fernwärme für alle Bauten zwingend vorgeschrieben ist. Der Energiestandard KfW 40+ soll für das gesamte Quartier erreicht werden. Dann müssen noch Lademöglichkeiten in der Tiefgarage und bei den oberirdischen Stellplätzen geschaffen werden. Über allem steht die Schaffung eines organisatorischen Konzepts für den gesamten Anker-/Anliegerprozess, der zu schaffenden Nutzen für das Quartier und damit für die Gemeinde umfasst. Gebäude mit Archtitektur eines Büros dürfen nicht nebeneinander liegen, die Mischung von Eigentümern und Mietern ist gefordert, es sollen unterschiedliche Zielgruppen durch differenziertes Wohnungsangebote angesprochen werden und ein Gemeinschaftsraum mit rund 52 Quadratmetern soll an einem „Nachbarschaftsplatz“ geschaffen werden.
Verein ist geplant
Für dessen dauerhaften Betrieb soll ein Verein „Gemeinschaftsraum Kandergrund“ gegründet werden. Einen besonderen Nutzen für die Gemeinde verspricht man sich von einem Hochbauprojekt, das natürlich gut für unterschiedliche Wohnungsstrukturen geeignet ist und in dem Mietwohnungen mit Begrenzung auf ortsübliche Vergleichsmieten angeboten werden sollen. Eine besondere Idee hat man sich zur Ausgrenzung von Spekulanten einfallen lassen. Anstatt wie ursprünglich geplant die Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, will man sich nun ein auf 80 Jahre befristetes „Wiederkaufsrecht“ für die Gemeinde sichern mit der Prämisse, dass der Wiederkauf zum ursprünglichen Baulandpreis erfolgt. Vorausgesetzt, der Gemeinderat bewilligt jetzt die Vergabe des Ankerprojekts, soll die Vergabe der Anliegerprojekte bis zum 5. August erfolgen. Weiter soll es dann im Frühjahr 2022 mit dem Verkauf der Grundstücke gehen und im Frühjahr 2024 rechnet man mit der Fertigstellung der Gebäude.