Binzen Die Biodiversität vor Ort stärken

Weiler Zeitung
Zum Schutz der Insektenfauna soll die Beleuchtung das notwendige Maß nicht überschreiten. Die Straßenlampen in Binzen wurden bereits auf LED umgestellt. Foto: Alexandra Günzschel Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Praktikantin stellt neues Gesetz vor / Sechs Punkte für Binzen relevant / Diskussionen

Als Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ ist – auch in Absprache mit den Landwirten – das Biodiversitätsstärkungsgesetz entstanden. Im August vergangenen Jahres trat es in Kraft. Sechs Punkte daraus sind für die Gemeinde Binzen relevant

Von Alexandra Günzschel

Binzen. Welche Änderungen des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes mit der Neuerung verbunden sind, hat für Binzen in der jüngsten Gemeinderatssitzung Milena Franzl dargestellt. Die Studentin der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl hat bei der Gemeinde ein Praktikum absolviert.

Lichtverschmutzung

Zum einen geht es darum, neue Beleuchtungsanlagen auf das notwendige Maß zu beschränken, um die Insektenfauna nicht zu schädigen. Das bedeutet auch, dass öffentliche Fassaden von April bis September gar nicht und von Oktober bis März von 22 bis 6 Uhr nicht beleuchtet werden dürfen. Eine weihnachtliche Beleuchtung der Rathausfassade wäre demzufolge nur bis 22 Uhr möglich.

Kirchen sind von dieser Regelung ausgenommen. Und auch die private Weihnachtsbeleuchtung ist davon erst einmal nicht betroffen.

Für bereits existierende Beleuchtungsanlagen gilt Bestandschutz bis zum Jahr 2030. Erst dann müssen sie insektenfreundlich umgerüstet werden.

Die Gemeinde Binzen hat die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt. Eine Mindestbeleuchtung sei aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht aber notwendig, hieß es.

Pestizidverbot

Ab kommenden Jahr gilt für öffentliche Grünanlagen ein Verbot für Pestizide in Naturschutz- und Biosphärengebieten, geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen. Ausnahmen gelten für land- und fischereiwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen. Für Privatgärten besteht derzeit noch kein generelles Verbot, sofern sie sich nicht auch in besonders geschützten Gebieten befinden.

Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sollen bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden, auch durch die Verwendung resistenter Anbausorten. Für einzelne Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, gibt es Fördermittel vom Land.

In Binzen betrifft das Pestizidverbot das Landschaftsschutzgebiet Kander. Auch die Betreiber der Museumsbahn müssten hierfür eine Lösung finden, wie Frank Krumm bemerkte.

Streuobstwiesen

Streuobstbestände auf einer Fläche ab 1500 Quadratmetern sind fortan gesetzlich geschützt. Eine Umwandlung dieser Flächen ist nur mit Genehmigung und durch einen Ausgleich an anderer Stelle möglich.

Das Land fördert die regelmäßige Pflege solcher Flächen.

Schottergärten

Für den privaten Bereich gilt ein Verbot von Schottergärten. Gartenanlagen sollen insektenfreundlich gestaltet und vorwiegend begrünt werden. Auch sollen sie wasseraufnahmefähig sein.

Besonders dieser Punkt regte zu Diskussionen an. Da wurde zum Beispiel gefragt, ob ein Steingarten nicht sogar insektenfreundlicher sein könne als eine Rasenfläche (Oliver Baumert), ob es nicht kontraproduktiv sei, dass man Schotter in Baumärkten überhaupt noch kaufen kann (Ina Koska) oder inwieweit ein Rückbau vorhandener Schottergärten geplant sei (Nadja Lützel). Gerhard Aenis überlegte sogar, ob man besonders abschreckende Binzener Beispiele nicht anprangern sollte nach dem Vorbild der Internetseite „Gärten des Grauens“.

So weit wollte man dann doch nicht gehen, sondern die Schottergarten-Besitzer lieber informieren (Martin Weckerle), und stattdessen die in einem Wettbewerb prämierten Gärten präsentieren (Bürgermeister Andreas Schneucker). Planer Stephan Färber wies auf die zusätzliche Möglichkeit der Gemeinde hin, über Bebauungspläne Einfluss zu nehmen.

Habitate erhalten

Für den Erhalt von Naturdenkmalen und Habitaten ist die Schaffung von Refugialflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen. Verpflichtend ist diese Maßgabe jedoch nicht.

Landwirtschaft

Die Landwirtschaftsentwicklung wird durch das Land gefördert. Im Fokus stehen außerdem Biotopverbünde, die von den Kommunen verpflichtend geplant werden sollen.

Schneucker kündigte eine Biotopverbundplanung für das gesamte Kandertal an. Dafür gebe es auch Fördergelder, informierte er.

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