Binzen Die grüne Lunge bleibt bestehen

Christoph Schennen
Die Grünfläche bleibt erhalten. Foto: Christoph Schennen

Stadtplaner Stephan Kahl hat die Einwände der Bürger gegen die Ziele des noch aufzustellenden Bebauungsplans „Frohnberg/Schallbacher Weg“ vorgestellt. Das Quartier soll behutsam weiterentwickelt werden.

Der Gemeinderat hat zur Abwägung zu den in der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum vorgesehenen Bebauungsplan „Frohnberg/Schallbacher Weg“ zugestimmt. Die Ziele der Planung werden nicht verändert.

Wichtig sei, so Stadtplaner Stephan Kahl, dass die Qualität des 4,8 Hektar großen Plangebiets, das seinen Angaben zufolge zu den bevorzugten Wohnanlagen in Binzen gehört, dauerhaft bestehen bleibt. Es gehe darum, bauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Das Gebiet umfasst die Straßen „Im Berg“ und „Zum Schlattberg“ und Teile der Straße „Im Frohnberg“, der Koppengasse, des Birkenwegs und des Schallbacher Wegs.

Durch den Bebauungsplan werde Freiraum am nördlichen Siedlungsrand definiert und geschützt, so Kahl. Entschieden hat sich die Verwaltung für den Erhalt der „grünen Lunge“ zwischen Webergasse und Birkenweg. Es gibt Vorschläge von Bürgern, die Grünfläche zunächst zu erhalten, eine spätere Bebauung aber nicht auszuschließen. Dem hat die Verwaltung nun einen Riegel vorgeschoben. An anderer Stelle, so Kahl, werde „aber bauliche Entwicklung ermöglicht, die sich einfügen soll in die Struktur des Siedlungsgebiets.“

Er versicherte, dass Anbauten und Aufstockungen möglich seien – zum Beispiel am Birkenweg 11, Im Frohnberg 11 und in der Koppengasse 23. Neubauten könnten an der Nordseite des Birkenwegs und am Schallbacher Weg 4 entstehen. Manche Häuser seien in den fünfziger oder sechziger Jahren entstanden und einige Hausbesitzer hätten den Wunsch, die Häuser durch bauliche Erweiterungen den heutigen Bedürfnissen anzupassen. In Teilen des alten Gebäudebestands gebe es auch Sanierungsbedarf. Kahl zeigte Bilder aus dem Plangebiet, in dem es Baudenkmäler (Koppengasse 29) ebenso gibt wie ortsbildprägende Gebäude (Schallbacher Weg 4). Kahl betonte: „Der Bebauungsplan hat keine befristete Gültigkeit.“ Der Gemeinderat habe aber die Möglichkeit diesen abzuändern.

Nun wird ein Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung erarbeitet. Parallel dazu werden die artenschutzrechtlichen Untersuchungen durchgeführt und die Öffentlichkeit beteiligt.

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