Es bestehe noch kein gültiges Baurecht, erklärte Bürgermeister Andreas Schneucker. Hierfür gelte es, die Offenlage der Pläne abzuwarten, die am 3. September endet. Vorgespräche mit den Trägern öffentlicher Belange hätten aber keine Bedenken ergeben. Schneucker empfahl die Zustimmung vorab, um keine Zeit zu verlieren.
Der Wohnpark ist nach dem Umbau dazu verpflichtet, 314 Parkplätze vorzuhalten, bereits jetzt sind 519 Stellplätze vorhanden. Die Gemeinde hält aufgrund der neuen Situation jedoch ein ergänzendes Verkehrsgutachten für sinnvoll. Die Zustimmung wurde deshalb nur vorbehaltlich der noch laufenden Offenlage und eines solchen Gutachtens erteilt. Weiterhin darf das zentrenrelevante Sortiment im Wohnpark nicht erweitert werden.