Birthe Fischer (Stadtbau Lörrach) stellte den Entwurf des Bebauungsplans in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats noch einmal vor. Am 26. April 2022 hatte der Rat den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren gefasst.
Der Gemeinderat Binzen hat den Bebauungsplan „Frohnberg/Schallbacher Weg“ gebilligt. Ziel des Beschlusses sei es, eine geordnete Siedlungsentwicklung sicher zu stellen, heißt es in der Sitzung des Gemeinderats in Binzen.
Birthe Fischer (Stadtbau Lörrach) stellte den Entwurf des Bebauungsplans in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats noch einmal vor. Am 26. April 2022 hatte der Rat den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren gefasst.
Um eine geordnete Siedlungsentwicklung im Plangebiet „Frohnberg / Schallbacher Weg“ zu bewirken, hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Ziele sind der Erhalt der hohen Siedlungsqualität und des Ortsbilds, die Schließung von Baulücken durch maßstabsgerechte Bebauung, die Nachverdichtung durch maßstabsgerechte An- und Ausbauten, den Schutz des Freiraums vor Überbauung und den Erhalt bestehender Gartenflächen und Freiräume in der Siedlung. Festgelegt sind im Plan ein allgemeines und ein dörfliches Wohngebiet, in denen die Wohnqualität beziehungsweise die dörfliche Struktur erhalten werden soll. Unzulässig sind Tankstellen, im allgemeinen Wohngebiet auch Gartenbaubetriebe.
Das allgemeine Wohngebiet ist in drei Gebiete unterteilt, in denen die Grundflächenzahl (GRZ) 0,4, 0,5 oder 0,6 und die zulässige Höhe der baulichen Anlage acht, zehn oder zwölf Meter beträgt. Im Gebiet mit der GRZ von 0,6 ist auch ein drittes Vollgeschoss erlaubt.
Für das dörfliche Wohngebiet ist die abweichende Bauweise zulässig. Die Gebäudelänge darf 50 Meter nicht überschreiten, und an eine oder beiden seitlichen Grundstücksgrenzen darf gebaut werden. Die erlaubte Dachform für Neubauten beschränkt sich auf das Satteldach. Fischer teilte mit: „Pultdächer sind nur dann zulässig, sofern sie gemeinsam mit einer angebauten baulichen Anlage ein Satteldach bilden. Soweit im Bestand Walm- oder Krüppelwalmdächer bestehen, bleiben diese weiterhin zulässig (Bestandsschutz).
Für Nebenanlagen sind Dächer entsprechend dem Hauptbaukörper sowie Flachdächer zulässig, diese sind dann zu begrünen.“ Für die Dachaufbauten der Neubauten gilt zukünftig, dass zwei Ziegelreihen oberhalb und unterhalb der Gaube liegen müssen, ein Meter Abstand zur Giebelwand eingehalten werden muss und dass alle Gauben zusammen maximal 50 Prozent der Trauflänge haben dürfen. Gefordert ist auch eine einheitliche Gestaltung (Farbe, Form) auf einer Dachfläche, keine blendenden oder grellen Fassaden- oder Dachfarben und nur eine Gaubenreihe je Dachfläche.
Nur eine Zufahrt zum Grundstück soll erlaubt sein, außer die Garage liegt im Kellergeschoss. Für eine Grundfläche von 50 Quadratmetern je Wohnung ist ein Stellplatz erforderlich, über 50 Quadratmeter 1,5 und über 75 Quadratmeter je Wohnung zwei Stellplätze. An einigen Stellen im Gebiet können Grundstücksflächen überbaut werden, um Baulücken zu schließen – auch dort, wo Abstände unterschritten werden.