Binzen Geordnete Nachverdichtung im Blick

Christoph Schennen
Am Frohnberg bestehen noch Verdichtungsmöäglichkeiten Foto: Christoph Schennen

Gemeinderat: Einstimmiger Beschluss für Bebauungsplan „Frohnberg“ / Veränderungssperre erlassen

Binzen - Eine geordnete und gestalterisch ansprechende Nachverdichtung verspricht sich die Gemeinde Binzen von der Aufstellung des Bebauungsplans „Frohnberg/Schallbacher Weg“.

Von Christoph Schennen

Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren einstimmig beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird verzichtet. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist möglich, weil das Plangebiet unter der in der Baunnutzungverordnung für dieses Verfahren festgelegten maximal zulässigen Grundfläche von 20 000 Quadratmetern liegt. Im Gebiet liegen die Straßen „Im Frohnberg“, „Im Berg“, Teile des Birkenwegs und des Schallbacher Wegs, der nordwestliche Teil der Koppengasse und der südöstliche Teil von „Zum Schlattberg“. Das viereinhalb Hektar große Gebiet bekommt einen Bebauungsplan, weil laut Verwaltung eine ortsplanerisch geordnete, sich einfügende und gestalterisch ansprechende bauliche Entwicklung und Nachverdichtung nur mit den verbindlichen Inhalten eines Bebauungsplans zu gewährleisten ist. Ziele sind ferner der Schutz des Außenbereichs vor Überbauung und der Schutz von ökologisch hochwertigen unbebauten Flächen im Innenbereich. Für das Gebiet bestehe eine „erhebliche Nachfrage“ nach unbebauten und bebauten Grundstücken, teilte die Verwaltung mit. Für das Gebiet wurde anschließend auch eine Veränderungssperre beschlossen.

Zweijährige Veränderungssperre beschlossen

Bürgermeister Andreas Schneucker räumte ein, dass dieses Instrument einen „deutlichen Eingriff in die Eigentumsfreiheit“ darstelle. „Wir greifen in das Eigentum ein, wenn wir planungsrechtlich tätig werden“, sagte er. Ein Bürger fragte, was der Eigentürmer eines Hauses in diesem Gebiet nun noch machen dürfe. Stephan Färber (Stadtbau Lörrach) gab Entwarnung: Wärmedämmung, die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach oder die Instandhaltung der Fassade seien unproblematisch. Auch wenn ein abgängiges Haus ersetzt werden solle, sei das möglich. „Was wir aber nicht tolerieren, sind Auswüchse“, so Färber. Unzulässig sei beispielsweise, sein Wohngebäude um ein Stockwerk zu erweitern.

Die Veränderungssperre ermöglicht der Gemeinde, für den Zeitraum von zwei Jahren geplante Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen zu verhindern, wenn dies den Festsetzungen des geplanten Bebauungsplans entgegensteht. Zwei Jahre (oder mehr) braucht die Gemeinde um einen wirksamen Bebauungsplan aufzustellen.

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