Binzen Maßnahmen gegen Wassermassen

Weiler Zeitung
Die Gemeinde Binzen ist von Steingärten wenig begeistert. Foto: pixabay/Manfred Richter

Gemeinderat: Berichte zur Gefährdungs- und Risikoanalyse vorgestellt / Maßnahmen skizziert

Die Starkregenproblematik ist und bleibt für die Gemeinde Binzen ein Thema, dem besondere Bedeutung zukommt. In seiner jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurden der aktuelle Sachstand vermittelt und mögliche Maßnahmen skizziert.

Von Christoph Schennen

Binzen. Der Gemeinderat nahm am Donnerstagabend Kenntnis von den entsprechenden Berichten. Er stimmte auch dem Handlungskonzept für Starkregen- und Erosionsereignisse vom 16. September dieses Jahres für die Gemeinde Binzen zu und beauftragte die Verwaltung, die darin genannten Maßnahmeempfehlungen für Schutzmaßnahmen durch ein Fachbüro prüfen zu lassen. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2022 und in den Folgejahren entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

Werner Sturm, Leiter des Werkhofs, sagte, es gehe unter anderem um Wegeerhöhungen, Abflussvergrößerungen und die Abführung des Wassers, das von der Autobahn komme. „Oberhalb der Schule müssen wir die Gräben in Ordnung bringen, um das Wasser aus dem Außengebiet abzuleiten“, so Sturm weiter. In Rümmingen gehe es darum, Wege zu erhöhen und das Wasser Richtung Kandern und nicht durch den Ort abfließen zu lassen.

Bürgermeister Andreas Schneucker legte dar, dass auch der Kauf von Teilen von Grundstücken bei der Eindämmung von Starkregenereignissen helfe, denn dort könnte die Gemeinde dann zum Beispiel Büsche anpflanzen oder Grünstreifen errichten, die Wasser speichern. „Wir bekommen immer wieder landwirtschaftliche Flächen angeboten“, berichtete Schneucker. Es sei im Übrigen ein Unterschied, ob man Pflanzungen quer oder längs zum Hang ausführe. Pflanzungen längs zum Hang hätten eine Kanalwirkung. Er wies auch darauf hin, dass die Straßen und die Kanalisation nicht für solche Regenmengen, wie man sie in diesem Juli erlebt habe, ausgelegt seien.

Steingärten

Gerhard Aenis sprach das Thema Steingärten an. Man müsse daran denken, betonte Aenis, wie viel Wasser dort nicht versickern könne. Schneucker sagte, Schottergärten seien inzwischen verboten, allerdings stelle sich die Frage, ob man Besitzer von vorhandenen Schottergärten dazu zwingen könne, ihren Garten zu renaturieren. Jede Person habe schließlich das Recht auf Achtung ihres Eigentums.

In Binzen gebe es derzeit einen Konflikt zwischen der Verwaltung und einem Bürger. Die Verwaltung wolle eine Renaturierung des Steingartens, der Besitzer will dies hingegen nicht. Eine Entscheidung in der Angelegenheit stehe noch aus, hieß es. Schneucker erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass im Bebauungsplänen festgelegt sei, wie viel Fläche versiegelt werden dürfe.

Oliver Baumert hielt es für sinnvoll, den Bürgern keine Verbote auszusprechen. „Wir müssen die Leute sensibilisieren.“ Und Martin Weckerle warnte davor, die Kosten des Starkregenrisikomanagements zu unterschätzen. „Wir haben über mehrere Jahre Kosten in Höhe von 100 000 Euro zu tragen.“

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