Binzen Mehr Schutz für Flora und Fauna

Christoph Schennen
Die Biotopverbundplanung hat empfehlenden Charakter. Foto: /Kristoff Meller

Die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Vorderes Kandertal hat beschlossen, dass eine Lenkungsgruppe Maßnahmen zur Förderung des Biotopverbunds berät. Die Umsetzung der Projekte soll auf freiwilliger Basis erfolgen.

Die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Vorderes Kandertal hat den Abschlussbericht zur Planung des Biotopverbunds zur Kenntnis genommen und beschlossen, eine Lenkungsgruppe zur Begleitung und Beratung der Umsetzung der Maßnahmen einzurichten. Sie soll sich halbjährlich treffen und die Planung begleiten.

Der GVV wünscht sich, dass in dem Gremium Bürgermeister, Gemeinderäte, Landwirte und Bürger aus allen sechs Verbandsgemeinden vertreten sind. Es beschließe keine Maßnahmen, solle aber die Gemeinden und Besitzer von Grundstücken bei Maßnahmen zum Schutz der Biotope beraten, hieß es.

Truz stellt Ergebnisse vor

Das Trinationale Umweltzentrum (Weil am Rhein) habe den Biotopverbundplan erstellt, den Entwurf des Abschlussberichts im April in der Bürgermeister-Dienstbesprechung sowie im August den Landwirten vorgestellt. Der Verbandsversammlung lag der 162 Seiten lange Erläuterungsbericht zur Sitzung vor. Der Bevölkerung werden die Planungen am 9. November in der Gemeindehalle in Binzen vorgestellt. Dann soll es auch eine Exkursion und einen Workshop geben.

Durch einen Biotopverbund sollen laut Bundesnaturschutzgesetz die Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen und ihre Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften dauerhaft gesichert werden und funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen bewahrt, wiederhergestellt und entwickelt werden. Baden-Württemberg ist laut seinem Naturschutzgesetz verpflichtet, bis 2030 auf 15 Prozent des Offenlands der Landesfläche einen funktionalen Biotopverbund herzustellen.

Plan enthält Empfehlungen

Die kommunale Verbundplanung hat empfehlenden Charakter und löst keine Beanspruchung von Flächen aus, wie es in der Einleitung zum Bericht heißt. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt auf freiwilliger Basis mit Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten und dient auch der Umsetzung naturschutzrechtlicher Maßnahmen (etwa Kompensationsmaßnahmen).

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