Das Kernproblem sei, dass Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, sondern „ihre 450 Euro bar auf die Hand wollen und gleich beim Vertrag das Kreuzchen dort setzen, wo man sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien kann“, resümierte Weiß. „In der Schweiz greift die Sozialversicherung viel früher“, stellte Eckert dazu fest, deshalb müsse man zukünftig schauen, wie man das System so verändert, dass die Sozialversicherungspflicht „weiter unten schon ansetzt“. Vorgeschlagen wurde, dass Minijobber vor Unterzeichnung eines Vertrags hier besser beraten werden müssen, auch hinsichtlich einer betrieblichen Altersvorsorge – „wie wir das bereits machen“, meinte Griesbaum.
Ein Minijob könne zudem dem Berufseinstieg in eine reguläre Beschäftigung den Weg ebnen, „Qualifizierung ist ein Mega-Thema – uns geht viel Fachpersonal verloren, wir müssen an das Thema ran“, stellte Eckert weiter fest. Angesprochen auf das Thema „Anerkennung von ausländischen Abschlüssen insbesondere von Berufsabschlüssen, die in einem EU-Land erworben wurden“, bekannten Weiß und Stöcker, dass dies nach wie vor eine unbefriedigende politische Baustelle sei. „Da sind Arbeitnehmer, die nur einen Minijob oder einen Hilfsjob bekommen, obwohl sie sehr gut qualifiziert sind und in ihrem Land bereits in ihren Beruf gearbeitet haben, das sind Fachkräfte, die uns fehlen – hier bewegt sich die Politik viel zu langsam“, urteilte Stöcker. „Zudem blockiert die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) der deutschen Industrie- und Handelskammern mit ihrer Betonmentalität die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, ich sehe das schon bei französischen Abschlüssen“, regte sich Weiß auf.