Binzen Mit vorgespielter Krankheit Geld erbettelt

Weiler Zeitung

Gerichtsverhandlung: Bewährungsstrafe für Betrug an der Familie / Viele Vorstrafen

Kandertal (dr). In dem Gerichtsverfahren gegen einen 52 Jahre alter Mann wegen Betrugs fiel am Mittwoch das Urteil. Die verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Trotz fünf Vorstrafen wegen Betrugs gab das Schöffengericht dem Angeklagten eine allerletzte Chance.

Zuvor wurden die Nachforschungen über einen strittigen Betrag von 20 000 Euro in das Verfahren eingeführt. Der Angeklagte hatte angegeben, dieses Betrag vom Vater seiner damaligen Lebensgefährtin nicht erhalten zu haben (wir berichteten). In der Tat fand sich auf dem Konto des „Schwiegervaters“ in dem entsprechenden Zeitraum keine entsprechende Abhebung.

Der Angeklagte hatte seit spätestens 2010 seinen Angehörigen eine schwere Krebserkrankung vorgespiegelt. Die sehr kostspielige „Protonenbehandlung“ müsse er erst einmal vorfinanzieren. Dafür lieh er sich in den Jahren 2013 und 2014 in mehreren Teilbeträgen 70 000 Euro vom Vater seiner Lebensgefährtin und von deren Schwägerin.

Gefälschte Dokumente als „Sicherheit“

Als „Sicherheit“ für seine Angaben hatte er eine Rechnung des „Uni-Klinikums“ Freiburg sowie als Beleg, dass er die Summen zurückzahlen könnte, eine Kostenzusage einer privaten Krankenversicherung vorgelegt. Es waren Fälschungen. Der Vorsitzende Richter Martin Graf bemerkte, dass wohl die Angehörigen des Beschuldigten sehr leichtgläubig gewesen seien. Schließlich gebe es keine „Uni-Klinik Freiburg“, sondern nur ein „Universitätsklinikum Freiburg“. Und das angebliche Schreiben der Krankenversicherung hätte vor Rechtschreibfehlern gestrotzt.

Die Staatsanwältin sah in den Betrügereien einen besonders schweren Fall und beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Diese kann wegen ihrer Dauer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Zumal der Angeklagte zehn Vorstrafen, davon fünf einschlägige, in seinem Strafregister stehen habe.

Der Verteidiger führte an, dass sein Mandant mit dem Geld seinen Söhnen ihren Motocross-Sport finanziert habe. Er bat um eine Bewährungsstrafe.

„Perfides“ Vorgehen

Letztlich sei es egal, wofür der Angeklagte das Geld verwendet habe, sagte Richter Graf in der Urteilsbegründung. Es sei perfide, seinen nächsten Angehörigen eine Krebserkrankung vorzuspielen, nur um dadurch an Geld zu kommen.

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in vier Fällen wurde der Angeklagte zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er eine neue Arbeitsstelle hat, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Er soll sich nun um die Schadenwiedergutmachung bemühen.

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