Der Binzener Gemeinderat hat der mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmten Planung „Schallbacher Weg 4“ zugestimmt. Der Gemeinderat macht seine Zustimmung für das Vorhaben nicht von der Gestaltung des Anbaus abhängig.
Der Gestaltungsbeirat bevorzugte ein Satteldach für den geplanten Kubus am Schallbacher Weg 4.
Der Binzener Gemeinderat hat der mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmten Planung „Schallbacher Weg 4“ zugestimmt. Der Gemeinderat macht seine Zustimmung für das Vorhaben nicht von der Gestaltung des Anbaus abhängig.
Stadtplaner Stephan Kahl erläuterte das Vorhaben: Dieses wurde von der Architektin Stella Hollenweger detaillierter ausgeführt. Der Komplex „Schallbacher Weg 4“ besteht aus einem Wohnhaus und einer Scheune, die in einem guten Zustand ist. Die Wohnung im kleinen Haus erstreckt sich über das Erd- und das ausgebaute Dachgeschoss und hat eine Wohnfläche von 70 bis 80 Quadratmeter. In einem Teil der Scheune entsteht ein „Haus im Haus“, das sich ebenfalls über zwei Ebenen erstreckt und in das der Bauherr einziehen will.
Mit dem aus vier Architekten, dem Bauherren und Bürgermeister Schneucker bestehenden Gestaltungsbeirat wurde entschieden, die Fassadenöffnung zwischen Wohnhaus und Scheune zu verkleinern. Der Gestaltungsbeirat hat dem Bauherren zudem vorgeschlagen, den geplanten Anbau mit einem Satteldach auszustatten. Der Bauherr und Stella Hollenweger bevorzugen ein Flachdach. Hollenweger sagte, die Position des Anbaus sei mit einem Satteldach konstruktiv schwierig zu erreichen – vor allem deswegen, weil die Traufe niedriger gezogen werden sollte als das Ende des Satteldachs der Scheune (Mauer). Dies sei durch eine Anordnung eines Flachdaches hinter der Bestandswand einfacher zu realisieren. „Zudem wird meines Erachtens die Linie des Hauptdaches und damit des dominanten Satteldaches durch den Anbau eines Flachdaches mehr unterstützt“, so Hollenweger. Stephan Kahl sagte, es sei kein Problem, dass der Bauherr nicht für die aus Sicht des Gestaltungsbeirats beste gestalterische Lösung realisieren wolle. „Wir verschließen uns nicht gegenüber der Flachdachlösung“, versicherte er.
Um den Garten zu erschließen, soll eine Zuwegung über den der Gemeinde gehörenden Grünstreifen an der Straße „Steinbrunnenmatten“ genehmigt werden. Dieser Weg müsste vom Bauherren bezahlt werden. Um das Bauprojekt so realisieren zu können, ließ der Gemeinderat eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu.