Binzen Virtuelle Sitzungen möglich

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Ratssitzungen erfordern jetzt nicht mehr unbedingt die Anwesenheit der Räte. Foto: ag

Gemeinderat: Änderung der Hauptsatzung mit Verspätung

Binzen - Einen langwierigen Prozess nach sich gezogen hat die nichtöffentliche Vorberatung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Binzen am 1. August 2019.

Zwei Wochen später wurde der öffentliche Beschluss gefasst. Für den Verwaltungs- und Finanzausschuss einigte man sich auf zehn Mitglieder. Außerdem wurde die Anzahl der Bürgermeister-Stellvertreter neu auf „bis zu drei“ festgesetzt. Die nichtöffentliche Vorberatung erfolgte auf Wunsch eines Gemeinderatsmitglieds, das „seine persönliche Situation im Rahmen der Beratung betroffen“ sah.

Daraufhin hatte Nadja Lützel eine Überprüfung bei der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach veranlasst, wie sie im Gemeinderat öffentlich erklärte. „Der Gesetzgeber sieht Beratung und Beschlussfassung als einen Prozess an, den man nicht voneinander trennen kann, weil sonst die Nachvollziehbarkeit nicht gegeben ist“, so Lützel in ihrer Erklärung. Eine Kombination aus nichtöffentlicher Vorberatung und öffentlicher Beschlussfassung sei nicht vorgesehen. Lützel sah in diesem Vorgehen einen wesentlichen Form- und Verfahrensfehler. Ihr sei es wichtig, dass der Bürger sich informieren könne, erklärte sie.

Die Kommunalaufsicht verlangte auf diesen Hinweis hin vom Vorsitzenden eine Stellungnahme, wurde im Anschluss aber nicht weiter tätig. Daraufhin wurde der Innenminister des Landes Baden-Württemberg von der Gemeinderätin um eine Überprüfung gebeten. Das wiederum rief das Regierungspräsidium Freiburg und erneut das Landratsamt Lörrach auf den Plan. Das Ende vom Lied war nun die nochmalige Beschlussfassung unter Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes.

Lediglich Gemeinderätin Lützel meldete sich zu Wort. Neben ihrer bereits erwähnten Erklärung stellte sie den Sinn des Finanz- und Verwaltungsausschusses in Frage, weil die dort behandelten Themen ohnehin erst im Gemeinderat beschlossen würden. Bürgermeister Andreas Schneucker erklärte dazu, dass die meisten ähnlich großen Gemeinden Ausschüsse hätten. Daran habe man sich orientiert.

Nur bei Sachverhalten einfacher Art

Die Satzung wurde diesmal noch in einem weiteren Punkt geändert. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hält sich der Gemeinderat fortan die Möglichkeit offen, virtuelle Sitzungen durchzuführen. Dieses Verfahren darf jedoch nur bei Sachverhalten einfacher Art angewandt werden. Der Bürgermeister nannte hier das Anbringen einer Dachgaube als Beispiel. Zudem müssen schwerwiegende Gründe, wie eben der Seuchenschutz, vorliegen, aus denen eine Sitzung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Und bei einer öffentlichen virtuellen Sitzung muss eine zeitgleiche Übertragung von Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum gewährleistet sein.

Die Änderung der Hauptsatzung wurde einstimmig beschlossen.

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