Da das Nest nach dem Ende der Brutzeit aber entfernt worden sei, bestehe nun der Verdacht einer Umweltstraftat, die man an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe. Andererseits: Da das alte Nest nicht mehr da sei, gelte jetzt wieder, dass das angefangene Nest schnellstmöglich entfernt und Nestbauversuche unterbuinden werden müssten. Hier sei das Bauunternehmen alos im Recht. Der Fall sei blöd gelaufen, räumt Kock ein, und bittet, sich immer bei seinem Referat oder der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt zu melden, wenn Probleme mit Störchen befürchtet würden. Ob ein Nest bewohnt sei, würden jeweils Storchenbeobachter vor Ort bewerten, führt Kock aus. In Binzen seien dies derzeit Experten des Vereins Weißstörche im Breisgau.
Der Bürgermeister
„Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg akzeptiere ich“, stellt Andreas Schneucker, Bürgermeister von Binzen, umstandslos klar. Er hätte sich gewünscht, dass der Kran früher abgebaut wird. Darin spielt auch seine Überzeugung mit, dass dieser anderswo für den Wohnungsbau dringend gebraucht werden könnte. Das Rathaus werde bombardiert mit Anrufen und E-Mails. Die Art der Kommunikation, die in Sachen Storch in den vergangenen zwei Wochen bei der Gemeinde eingegangen sei, sei „grenzwertig“, hält er fest. Dabei habe die Gemeinde Binzen oberhalb der Schule vor zwei Jahren selbst ein Nest aufgestellt, in dem er im vergangenen Jahr vorübergehend Störche gesehen haben will.
Auch mit der Kirche hatten wir Kontakt“, so Schneucker, „die wollte dieses Nest nicht.“ Als Gemeinde werde man nun nichts weiter unternehmen.