Dies sei auch mit einem Vertreter des Nabu am Telefon erörtert worden. „Wir fragen uns, warum wir diese Anfeindungen und Beschimpfungen ertragen müssen“, sagt Hussmann, und das, obwohl selbst die Kirchengemeinde Vorsorge getroffen habe, dass auf dem Kirchendach gleich nebenan Störche kein Nest bauen können.
Die Naturschutzbehörde
Kurz nachdem er im vergangenen Jahr erfahren habe, dass entgegen seiner ersten Annahme, das Nest sei noch nicht fertiggestellt, drei Eier im Nest lagen, habe er sich in einem Schreiben an den Bauherrn gewandt, erklärt Biologe Tobias Kock vom Referat Naturschutz, Recht beim Regierungspräsidium Freiburg. Darin habe er ihn darüber informiert, dass das Nest auch nach dem Ende der Brutzeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung abgebaut werden dürfe.
In Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetz sei festgehalten, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere besonders geschützter Arten nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden dürfen. Davon gebe es Ausnahmen – etwa möglicher wirtschaftlicher Schaden –, die aber begründet werden müssten, und für die dann eine Ausgleichsmaßnahme erbracht werden muss. Aller Wahrscheinlichkeit nach wäre ein solcher Antrag des Bauunternehmens positiv beschieden worden, hatte das Naturschutz-Referat zuvor bereits mitgeteilt.
Da das Nest nach dem Ende der Brutzeit aber entfernt worden sei, bestehe nun der Verdacht einer Umweltstraftat, die man an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe. Andererseits: Da das alte Nest nicht mehr da sei, gelte jetzt wieder, dass das angefangene Nest schnellstmöglich entfernt und Nestbauversuche unterbuinden werden müssten. Hier sei das Bauunternehmen alos im Recht. Der Fall sei blöd gelaufen, räumt Kock ein, und bittet, sich immer bei seinem Referat oder der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt zu melden, wenn Probleme mit Störchen befürchtet würden. Ob ein Nest bewohnt sei, würden jeweils Storchenbeobachter vor Ort bewerten, führt Kock aus. In Binzen seien dies derzeit Experten des Vereins Weißstörche im Breisgau.
Der Bürgermeister
„Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg akzeptiere ich“, stellt Andreas Schneucker, Bürgermeister von Binzen, umstandslos klar. Er hätte sich gewünscht, dass der Kran früher abgebaut wird. Darin spielt auch seine Überzeugung mit, dass dieser anderswo für den Wohnungsbau dringend gebraucht werden könnte. Das Rathaus werde bombardiert mit Anrufen und E-Mails. Die Art der Kommunikation, die in Sachen Storch in den vergangenen zwei Wochen bei der Gemeinde eingegangen sei, sei „grenzwertig“, hält er fest. Dabei habe die Gemeinde Binzen oberhalb der Schule vor zwei Jahren selbst ein Nest aufgestellt, in dem er im vergangenen Jahr vorübergehend Störche gesehen haben will.
Auch mit der Kirche hatten wir Kontakt“, so Schneucker, „die wollte dieses Nest nicht.“ Als Gemeinde werde man nun nichts weiter unternehmen.