Bezug genommen wird dabei insbesondere auf die zwischenzeitlich veränderte Regionalplanung in Sachen Windkraft durch den Regionalverband Hochrhein-Bodensee. In dieser werde das Windvorranggebiet auf dem Zeller Blauen von 175 auf 45 Hektar begrenzt. Somit sei das Gebiet der Gemeinde Böllen, mithin die Grundstücke, auf die sich der abgeschlossene Nutzungsvertrag beziehe, nicht mehr Bestandteil des Windvorranggebiets, argumentieren Strohmeier und Kiefer.
„Der Gemeinderat wurde getäuscht“
Die beiden Böllener sind überzeugt, dass der geplante Windpark auf dem Blauen, ein Projekt, das sich über mehrere Gemeindegrenzen zieht (Kleines Wiesental, Zell, Böllen), unwirtschaftlich und landschaftszerstörend ist. Konkret beklagen sie, dass bei der Abstimmung im Gemeinderat im März 2018 nur von einem Standort auf Gemarkung Böllen die Rede gewesen sei. Danach sei jedoch in der Planungskulisse ein zweites Windrad dazugekommen. „Hier wurde der Gemeinderat getäuscht“, sagen Rainer Strohmeier und Andreas Kiefer.