Böllen Dritter Anlauf gegen Windräder

Peter Schwendele

Windkraftprojekt Zeller Blauen: In Böllen wird erneut Bürgerentscheid angestrebt . 44 Unterschriften.

Böllen - Die Windkraftgegner in der kleinsten selbstständigen Gemeinde Baden-Württembergs nehmen zum dritten Mal Anlauf, um mit einem Bürgerentscheid den Bau von Windrädern auf der Gemarkung ihrer Gemeinde zu verhindern. Am Donnerstag wurden 44 Unterschriften für ein erneutes Bürgerbegehren auf dem Schönauer Rathaus abgegeben, das sich gegen das geplante Windenergieprojekt auf dem Zeller Blauen richtet. Zwei der insgesamt neun geplanten Windräder sollen auf Böllener Gemarkung stehen.

Beantragt wird mit dem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid zu folgender Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Böllen Verhandlungen mit der EWS (Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH) führt, mit dem Ziel, den abgeschlossenen Nutzungsvertrag (Errichtung von Windenergieanlagen auf den gemeindeeigenen Waldflächen; Zeller Blauen) aufzulösen?“

Hohe Zahl an Unterstützern

Die 44 Unterzeichner, die das Bürgerbegehren unterstützen, stellen 52,4 Prozent der Wahlberechtigten in Böllen dar. Damit wird das erforderliche Quorum von sieben Prozent der Wahlberechtigten bei Weitem überschritten. Der Gemeinderat muss nun innerhalb von zwei Monaten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.

Rainer Strohmeier und Andreas Kiefer, die beiden Initiatoren des Bürgerbegehrens, sind überzeugt, dieses Mal mit ihrem Anliegen durchzudringen, nachdem im vergangenen Jahr bereits zwei in Böllen initiierte Bürgerbegehren aus formalen Gründen zurückgewiesen wurden, da sie sich konkret gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 1. März 2018 gerichtet hatten, der zum Abschluss des Nutzungsvertrags geführt hat. In diesem Fall, so die beiden Vertrauenspersonen, handle es sich um ein initiierendes Bürgerbegehren, bei dem es in erster Linie darum gehe, angesichts veränderter Umstände darüber zu entscheiden, ob im Wege einer einvernehmlichen Vertragsauflösung Abstand von dem damals als angemessen erachteten Nutzungsvertrag genommen wird.

Bezug genommen wird dabei insbesondere auf die zwischenzeitlich veränderte Regionalplanung in Sachen Windkraft durch den Regionalverband Hochrhein-Bodensee. In dieser werde das Windvorranggebiet auf dem Zeller Blauen von 175 auf 45 Hektar begrenzt. Somit sei das Gebiet der Gemeinde Böllen, mithin die Grundstücke, auf die sich der abgeschlossene Nutzungsvertrag beziehe, nicht mehr Bestandteil des Windvorranggebiets, argumentieren Strohmeier und Kiefer.

„Der Gemeinderat wurde getäuscht“

Die beiden Böllener sind überzeugt, dass der geplante Windpark auf dem Blauen, ein Projekt, das sich über mehrere Gemeindegrenzen zieht (Kleines Wiesental, Zell, Böllen), unwirtschaftlich und landschaftszerstörend ist. Konkret beklagen sie, dass bei der Abstimmung im Gemeinderat im März 2018 nur von einem Standort auf Gemarkung Böllen die Rede gewesen sei. Danach sei jedoch in der Planungskulisse ein zweites Windrad dazugekommen. „Hier wurde der Gemeinderat getäuscht“, sagen Rainer Strohmeier und Andreas Kiefer.

Bernd Fischbeck, Sprecher der Bürgerinitiative Schwarzwald Gegenwind, betont, dass man sich bei der Ausarbeitung des Bürgerbegehrens von einer renommierten Anwaltskanzlei in Karlsruhe beraten lassen habe, die im Bereich Windenergie sehr erfahren sei.

Ein ähnliches Vorgehen im Kleinen Wiesental oder in Zell hält Fischbeck zumindest derzeit für nicht praktikabel, da hier nur bestimmte Ortschaften und Weiler unmittelbar von den Plänen betroffen seien. In Zell ist dies Käsern, im Kleinen Wiesental Neuenweg, Bürchau und Elbenschwand. Im vorderen Bereich des Kleinen Wiesentals sei die Thematik noch nicht ausreichend präsent. „Hier werden wir mit unserer Aufklärungsarbeit intensiv weitermachen“, erklärte der Sprecher der Windkraftgegner.

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