„Somit ist das Gebiet der Gemeinde Böllen, also gerade die Grundstücke, auf die sich der abgeschlossene Nutzungsvertrag bezieht, vollumfänglich nicht mehr Bestandteil eines Windvorranggebiets“, schreiben die drei Vertrauensleute in ihrer Begründung – und in diesem Sinne sei nun darüber zu entscheiden, ob im Wege der einvernehmlichen Vertragsauflösung Abstand von dem damals als angemessen erachteten Nutzungsvertrag genommen wird.
Dem Gemeinderat legte die Verwaltung am Dienstag zwei Entscheidungsalternativen vor: Zum einen das Bürgerbegehren zuzulassen und einen Bürgerentscheid einzuleiten, zum anderen dem Bürgerbegehren zu entsprechen, Vertragsauflösungsverhandlungen anzustreben und somit einen förmlichen Bürgerentscheid obsolet zu machen. Bürgermeister Kiefer empfahl letztere Variante, denn dann könne man zeitnah in Verhandlungen eintreten und die Gemeinde erspare sich einen „Wahnsinns-Verwaltungsaufwand“, der bei einem Bürgerentscheid anfalle.
Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag einhellig. Bestandteil des Ratsbeschlusses ist weiterhin, dass die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zu den Verhandlungen mit der EWS hinzuzuziehen sind.