Böllen Windkraft: Böllen will aussteigen

Die Oberbadische
Die Gemeinde Böllen will Abstand nehmen von der Beteiligung am Windpark auf dem Zeller Blauen Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Windpark Blauen: Vertrag mit den EWS soll aufgelöst werden / Bürgerentscheid kommt nicht

Die Gemeinde Böllen will aus dem Projekt Windpark Blauen aussteigen. Der Gemeinderat beschloss am Dienstagabend einstimmig, dass die kleinste Gemeinde Baden-Württembergs neue Verhandlungen mit dem Vertragspartner EWS führen soll – mit dem Ziel, den abgeschlossenen Nutzungsvertrag aufzulösen. Der angestrebte Bürgerentscheid entfällt damit.

Von Peter Schwendele

Böllen. Kommentarlos und in aller Kürze beschloss das Böllener Ratsgremium diesen Weg, nachdem Bürgermeister Bruno Kiefer dargelegt hatte, dass der von Windkraftkritikern angestrebte Bürgerentscheid zulässig sein würde.

Es war der bereits dritte Versuch der Windkraftgegner im Dorf, die Teilnahme Böllens am Windpark Blauen zu verhindern, nachdem der Gemeinderat im März 2018 den Abschluss eines Nutzungsvertrags mit den Elektrizitätswerken Schönau (EWS) beschlossen hatte. Von den maximal neun von den EWS geplanten Windrädern sollte eines auf einer Fläche platziert werden, die sich im Böllener Gemeindebesitz befindet (ein zweites soll zwar auf Gemarkung Böllen einen Standort finden, allerdings gehört diese Fläche dem Land). Waren die beiden vorhergehenden Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen abgelehnt worden, so kam die Verwaltung dieses Mal zu dem Ergebnis, dass die jetzt vorliegende Variante für zulässig zu erklären ist.

Die Fragestellung lautete: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Böllen Verhandlungen mit dem Vertragspartner des abgeschlossenen Nutzungsvertrags zur Errichtung von Windenergieanlagen, der EWS (Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH), führt mit dem Ziel, den abgeschlossenen Nutzungsvertrag (Errichtung von Windenergieanlagen u.v.m. auf den gemeindeeigenen Flächen; Zeller Blauen) aufzulösen?“

44 Unterschriften

Für das Bürgerbegehren hatten 44 Bürger unterschrieben, was angesichts der 81 wahlberechtigten Einwohner Böllens eine prozentuale Beteiligung von 53 Prozent bedeutet. Die vom Gesetz geforderte Unterzeichnung des Bürgerbegehrens von sieben Prozent der Bürger wurde damit deutlich überschritten.

Zur Begründung brachten die drei Vertrauenspersonen Rainer Strohmeier, Hubert Behringer und Andreas Kiefer insbesondere vor, dass zwischenzeitlich eine veränderte Regionalplanung in Sachen Windkraft durch den Regionalverband Hochrhein-Bodensee existiert, in der das Windvorranggebiet auf dem Höhenzug des Zeller Blauen von 175 auf 45 Hektar begrenzt wurde. Der Regionalverband hatte seine Anfang dieses Jahres festgezurrte neue Linie insbesondere damit begründet, dass mit „sehr erheblichen Beeinträchtigungen“ des Landschaftsbilds zu rechnen sei.

„Somit ist das Gebiet der Gemeinde Böllen, also gerade die Grundstücke, auf die sich der abgeschlossene Nutzungsvertrag bezieht, vollumfänglich nicht mehr Bestandteil eines Windvorranggebiets“, schreiben die drei Vertrauensleute in ihrer Begründung – und in diesem Sinne sei nun darüber zu entscheiden, ob im Wege der einvernehmlichen Vertragsauflösung Abstand von dem damals als angemessen erachteten Nutzungsvertrag genommen wird.

Dem Gemeinderat legte die Verwaltung am Dienstag zwei Entscheidungsalternativen vor: Zum einen das Bürgerbegehren zuzulassen und einen Bürgerentscheid einzuleiten, zum anderen dem Bürgerbegehren zu entsprechen, Vertragsauflösungsverhandlungen anzustreben und somit einen förmlichen Bürgerentscheid obsolet zu machen. Bürgermeister Kiefer empfahl letztere Variante, denn dann könne man zeitnah in Verhandlungen eintreten und die Gemeinde erspare sich einen „Wahnsinns-Verwaltungsaufwand“, der bei einem Bürgerentscheid anfalle.

Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag einhellig. Bestandteil des Ratsbeschlusses ist weiterhin, dass die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zu den Verhandlungen mit der EWS hinzuzuziehen sind.

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