Karlsruhe - Für manche Medikamente etwa gegen Schmerzen, Allergien oder Pilzinfektionen braucht man kein Rezept. Wenn Apotheken die Produkte aber über Internetplattformen wie den Amazon Marketplace verkaufen, müssen Kundinnen und Kunden laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Ohne ausdrückliche Einwilligung verstoßen Anbieter gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wie der BGH in Karlsruhe entschied.