Karlsruhe - Nach dem Schuss auf einen Anwalt will der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. August sein Urteil im Fall um den Verleger-Erben und Hamburger Internetunternehmer Alexander Falk sprechen. Der Senat müsse den Sachverhalt gründlich besprechen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in Karlsruhe.