Anderes Verfahren
Positiv äußerte sich das Gremium in seiner jüngsten Sitzung – es war in der Sommerzeit nur knapp beschlussfähig – auch gegenüber dem Bau einer Brücke über den Schlierbach. Gleichzeitig forderte die Verwaltung, die Brücke so zu bauen, dass sie bei Hochwasser nicht den Abfluss behindert. Dies ist allerdings Teil eines anderen, wasserrechtlichen Verfahrens. Laut Verwaltung gab es bei dem neuen Nachtrag leichte Korrekturen an den Innenwänden beim Schulungs- und Sanitätsraum sowie Ergänzungen im Bereich des Technikbereiches oberhalb des Gebäudes 13.
Parksituation überprüft
Auch die Parkplatzsituation wurde nochmals überprüft und ergänzt. Veränderungen gab es auch bei der Sprinklerzentrale, dem Sprinklerbecken und den Entsorgungsstationen. Die Verwaltung sprach sich für die Zustimmung aus, da die Um-, Neu- und Ergänzungsbauten den Vorschriften des Bebauungsplans dort entsprechen. Bei der Überschreitung der Baugrenze bei der Andockstation handle es sich um einen untergeordneten Bereich. Im neuen Bebauungsplan solle das bereinigt werden. Das Sprinklerbecken, die dazugehörende Pumpe sowie der neue Parkplatzbereich befinden sich im Bereich des Bebauungsplans „Starennest-Riegelmatt II“, der aktuell aufgestellt wird.