Laut Anklage war es Mord
Sabine starb im Dezember 1993 auf dem Reiterhof in Wiesenfeld, einem Ortsteil von Karlstadt im Landkreis Main-Spessart. Nach Worten von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach tötete der Angeklagte das ihm bekannte Mädchen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, unter anderem durch Würgen. Dann soll der damals 17-Jährige zu Hause gebadet und sich umgezogen haben und das Opfer am späten Abend des 15. Dezember schließlich in die Güllegrube geworfen haben. "Die übrigen Kleidungsstücke, Jeansjacke sowie Schuhe der Sabine entsorgte der Angeklagte in einer zweiten Güllegrube auf dem Reiterhof", sagt Seebach.
Für Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer ist der Fall längst nicht so eindeutig wie von der Anklage beschrieben - er erwartet ein zähes Verfahren. "Das ist ein klassischer Indizienprozess, der uns bevorsteht." Er sehe nicht, dass ein Mord nachgewiesen werden kann, die Beweisaufnahme werde schwierig.
DNA des Angeklagten an Kleidung des Opfers
Eine Polizistin berichtet der Kammer allerdings, dass es "auffällig viele Indizien" gebe, die für eine Beteiligung des Angeklagten an der Tat sprechen. So sei die Erbsubstanz des 47-Jährigen im Zuge der neuerlichen Ermittlungen an der Kleidung des Opfers gefunden worden, unter anderem Spermaspuren am Slip von Sabine. "Der DNA-Treffer war eindeutig. Es gibt keine weitere unbekannte DNA. Wir können das ausschließen, dass da ein zweiter Täter mit dran war."