Dresden - Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden.