Die Neuregelungen im Einzelnen:
Bafög-Satz - Der Bafög-Satz für Studierende wird von 427 auf 452 Euro im Monat angehoben. Wer nicht mehr bei den Eltern lebt, kann außerdem 360 statt bisher 325 Euro für die Miete bekommen. Studierende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind und nicht mehr über die Eltern, bekommen dafür höhere Zuschläge.
Freibeträge - Um den Kreis der Empfänger zu vergrößern, sollen künftig 2415 Euro des monatlichen Elterneinkommens anrechnungsfrei bleiben. Bisher sind es 2000 Euro. Angehoben werden auch weitere Freibeträge, etwa für Verheiratete und Studierende mit Kind.
Schonvermögen - Unter 30-Jährige sollen 15.000 Euro besitzen dürfen, über 30-Jährige 45.000 Euro, ohne dass das auf das Bafög angerechnet wird. Bisher liegt das Schonvermögen generell bei 8200 Euro.
Nebenjobs - Studierende sollen 330 Euro in einem Nebenjob verdienen können, ohne dass sich das auf die Bafög-Höhe auswirkt - momentan sind es 290 Euro.
Kinderbetreuungszuschlag - Studierende, die schon Kinder haben, können künftig 160 Euro statt bisher 150 Euro im Monat Betreuungszuschlag bekommen. Das Geld ist etwa für Babysitter gedacht, wenn abends Lehrveranstaltungen sind.
Altersgrenze - Wer später noch ein Studium aufnehmen will, kann künftig auch Bafög bekommen. Die Altersgrenze wird von 30 auf 45 Jahre angehoben.
Schüler und Azubis - Schüler und Azubis, die auswärts wohnen, können künftig 632 statt bisher 585 Euro bekommen.