Das Interesse der Bürger am geplanten Baugebiet „Römern“ bleibt ungebrochen. Es geht dabei jedoch nicht mehr nur um den aufzustellenden Bebauungsplan, sondern neu auch um die Entschädigung der Grundstücksbesitzer.
In Herten herrscht Frust. Wer im „Römern“ Land besitzt, soll offenbar deutlich weniger Geld dafür bekommen, als zunächst angekündigt war. im „Römern“ ist ein Baugebiet geplant.
Das Interesse der Bürger am geplanten Baugebiet „Römern“ bleibt ungebrochen. Es geht dabei jedoch nicht mehr nur um den aufzustellenden Bebauungsplan, sondern neu auch um die Entschädigung der Grundstücksbesitzer.
In der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates brachte Ralf Schade, Einwohner von Herten und selbst Landbesitzer im „Römern“, das Thema im Rahmen der Bürgerfragestunde aufs Tapet. Der Sitzungssaal des Rathauses war vollbesetzt.
Schade erinnerte daran, dass mehr als 90 Prozent der Grundstückseigentümer im Baugebiet „Römern“ mit der Firma Weisenburger Projekt GmbH eine Erlaubnis erteilt hätten, um mit der Stadt Rheinfelden eine Vereinbarung zur Umsetzung des Neubaugebiets zu erzielen. In diesem Zusammenhang erwähnte Schade auch den „Letter of Intent“ zwischen Stadt und Firma, der die wesentlichen Entwicklungsziele im „Römern“ definiert.
Als „unerfreuliche Entwicklung“ bezeichnete Ralf Schade, dass die Grundstückseigentümer bisher mit 190 Euro pro Quadratmeter entschädigt werden sollten. Jetzt habe Weisenburger jedoch mitgeteilt, nur noch 120 Euro pro Quadratmeter bezahlen zu wollen. Ein Gutachten habe diese Entwicklung mit unter anderem höheren Baupreisen, höheren Zinsen und weiteren Lärmschutzmaßnahmen und weiteren Grünzügen im künftigen Baugebiet begründet.
Dies sei nicht nachvollziehbar, sagte Schade im Rahmen der Bürgerfragestunde, an der auch der Prokurist des Bauunternehmens, Christof Grätz, teilnahm. Schade sparte nicht mit Kritik und sprach gar von einer Täuschung der Grundstückseigentümer. „Was spielt die Firma Weisenburger für ein Spiel?“, fragte Schade. Als Grundeigentümer im „Römern“ fühle er sich unter Druck gesetzt. Denn man müsse sich bis zum 28. April entscheiden, ob man den jetzt geringeren Entschädigungspreis akzeptiere oder nicht. Sollte man diesen nicht annehmen, werde man einem Umlegungsverfahren unterworfen, dessen Folgen man als Laie weder abschätzen noch genau verstehen könne.
Schade rief nach einer Infoveranstaltung zum Thema „Umlegungsverfahren und die Folgen für Grundstücksbesitzer“. Und zwar noch vor dem 28. April. Sonst könne man kaum eine Entscheidung treffen, kündigte Schade an.
Christiane Ripka, Abteilungsleiterin der Bauverwaltung, wies diese Forderung – schon aus Zeitgründen – allerdings zurück. Sie schlug den betroffenen Grundbesitzern vor, bei der Firma Weisenburger um eine Fristverlängerung zu bitten. Ob dies gelingt, ist unklar. Auf Nachfrage bestätigte Grätz, dass er zu den Einlassungen der Grundstücksbesitzer keine für die Öffentlichkeit bestimmte Stellungnahme abgeben wolle. Vielmehr wolle er das, was Ralf Schade vorgebracht habe, intern bewerten.