Die Zuständigkeiten
Der beschließende gemeinsame Ausschuss von Pfarrgemeinde- und Stiftungsräten ist zuständig für Entscheidungen zum Beispiel bei der Einrichtung sogenannter pastoraler Zentren und bei der Entwicklung von Projekten und Gottesdienstplänen. Gefragt ist das Gremium auch im Bereich der Verwaltung, etwa bei der Organisation von Pfarrbüros, der Anstellung eines Geschäftsführers, dem Aufbau einer Geschäftsstelle, der Personalzuweisung, der Finanzierung gemeinsamer Aufgaben und bei der Namensgebung der Kirchengemeinde. Kompetenzen gibt es zudem bei der Immobilienverwaltung.
Die Stiftungsräte
Die gemeinsame Tagung der Stiftungsräte aller Kirchengemeinden des Bezirks Wiesental wählte Patricia Brogle (Lörrach) zur stellvertretenden Vorsitzenden. Vorsitzender ist kraft Amtes Dekan Gerd Möller (Weil am Rhein). Erster Beschluss war die Einrichtung eines gemeinsamen beschließenden Ausschusses, bestehend aus zwei Mitgliedern jedes Stiftungsrates der einzelnen Kirchengemeinden. Die ehrenamtlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Stiftungsrat benannt.
Gegenstand von Diskussionen wird in den kommenden Monaten und Jahren auch die Frage sein, wie die Struktur unter dem Dach der Pfarrei aussehen wird: Bleiben die bisherigen acht Seelsorgeeinheiten als Gemeinden bestehen? Tun sich jetzige Pfarreien zu neuen Gemeinden zusammen oder gehen einzelne einen eigenen Weg?