Der Tatplan habe bereits gestanden, als er von einem mitangeklagten 26-Jährigen angesprochen und gefragt wurde, ob er mitmachen wolle. Er sei von diesem und zwei nicht angeklagten Mittätern eingeweiht worden. "Es ging schon konkret um die Sachen, die dann gestohlen wurden." Die Frage, ob der Plan Schuss- oder andere Waffen vorsah, verneinte er. Um das Risiko habe man sich keine weiteren Gedanken gemacht, erklärte ein Verteidiger. "Es sollte ein Blitzeinbruch sein. Rein-Raus."
Streit um Schadenersatz
Zum Auftakt des Verhandlungstages beantragte die Verteidigung, dass in dem Prozess nicht über den Schadenersatz entschieden wird. Einer der Anwälte kritisierte dabei die im Adhäsionsantrag des Freistaates genannten Anspruchssummen. Er argumentierte, der Diebstahl sei durch die für Gegenstände von erheblichen Wert nicht ausreichend gesicherten Ausstellungsvitrinen begünstigt worden. Diese seien auch nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt, sondern komplett erneuert und ertüchtigt worden. Beansprucht werden dürften aber nur Reparaturkosten, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.