Wer seine Forderungen gegenüber einer Fluggesellschaft über das neue Portal selbst durchsetzen will, muss die Entschädigungssumme nicht teilen. Er muss aber einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen und darauf vorbereitet sein, bei Misserfolg die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen.
Onlinedienst als Testfall für digitalen Kontakt zwischen Bürger und Justiz
Das Ministerium hat Fluggastrechte als ersten Anwendungsfall für den neuen Onlinedienst ausgewählt, da es sich hier um häufig vorkommende Klagen handelt, die sich in der Fallgestaltung oft ähneln. Doch dabei soll es nicht bleiben. "Die Erfahrungen mit dem neuen Angebot werden uns dabei helfen, ein großes rechtspolitisches Ziel zu erreichen: einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit, in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können", sagt der geschäftsführende Bundesjustizminister, Volker Wissing (parteilos).