Efringen-Kirchen - Auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung stand auch der Abschlussbericht des im April eingesetzten Akteneinsichtsausschusses. Das in diesem Zuge angefertigte Protokoll wurde der Öffentlichkeit erst im Nachgang zur Verfügung gestellt, laut Gemeindeverwaltung aus technischen Gründen. Darin heißt es, dass die neue Brücke laut Gemeinderatsbeschluss eine Breite von 3,60 und eine maximal befahrbare Breite von vier Metern haben sollte. Die maximal befahrbare Breite sei allerdings nicht in der Ausschreibung aufgeführt gewesen. In Auftrag gegeben wurden schließlich drei Meter Fahrbahnbreite zuzüglich je 30 Zentimeter „befahrbarem Schrammbord“.