Efringen-Kirchen Bauern machen ihren Standpunkt klar

Weiler Zeitung
Beim Schutz der Wildbiene und anderer Arten sehen die Landwirte die gesamte Gesellschaft in der Pflicht. Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Landwirtschaft: Verbände legen neue Argumentationshilfe gegen „Pro Biene“ vor / Eigener Volksantrag

Gut einen Monat ist es her, dass sich Winzer und Bauern aus der Region in Fischingen mit Landespolitikern zusammensetzten, um über die befürchteten Auswirkungen des Volksbegehrens „Pro Biene“ zu sprechen. Die Quintessenz der Gespräche: Die Landwirte müssen ihre Standpunkte nach außen kommunizieren. Genau dafür hat der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) nun eine neue „Argumentationshilfe“ herausgegeben.

Von Ingmar Lorenz

Rebland. Hintergrund ist, dass der BLHV in Absprache mit dem Landesverband Erwerbsobstbau und dem Badischen Weinbauverband sowie unter Zustimmung weiterer Verbände einen eigenen Volksantrag, welcher im Kern keinen gesetzgeberischen Charakter hat, im Landtag einbringen wird. Dafür müssen bis Ende Dezember 40 000 Unterschriften gesammelt werden.

Das Volksbegehren „Pro Biene“ hat indes die Prüfung im Innenministerium auf formelle Korrektheit bestanden. Ab dem 24. September werden die Initiatoren nun ihrerseits Unterschriften sammeln. Etwa 770 000 sind nötig, um dem Landtag den Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser kann dann entweder zustimmen oder ablehnen. Stimmt er zu, werden die Forderungen von „Pro Biene“ Gesetz. Lehnt er ab, werden voraussichtlich Alternativvorschläge vom Landtag selbst eingebracht und es würde zum Volksentscheid kommen.

Kunden sollen direkt angesprochen werden

Die Landwirte haben vor diesem Hintergrund nun ihre Anliegen unter dem Motto „Pro Biene. Volksbegehren – so nicht“ zusammengefasst. In einem Schreiben des Badischen Weinbauverbands heißt es dazu, das Thema würde auf anderen Ebenen als nur im ländlichen Raum entschieden. Der Artenschutz sei ein Thema, das gesamtgesellschaftlich angegangen werden müsse. Um der Bevölkerung die Standpunkte der Landwirte deutliche vor Augen zu führen, sei deshalb eine parallele Vorgehensweise nötig. Neben der Einreichung des Volksantrags sei es ebenso entscheidend, die Konsumenten direkt zu erreichen. „Hierzu werden die Verbände eine kompetente Agentur beauftragen“, kündigen die Verbände an.

Zugleich habe man die nun vorliegende Argumentationshilfe formuliert, um Kunden direkt darüber zu informieren, was die Umsetzung des Gesetzesentwurfs von „Pro Biene“ aus Sicht der Landwirte bedeuten würde. Viele Punkte, die Anfang August in Fischingen im Gespräch zwischen regionalen Erzeugern und den Landtagsabgeordneten Josha Frey (Grüne), Patrick Rapp (CDU) und Rainer Stickelberger (SPD) formuliert wurden, spiegeln sich darin wider.

Gesetzesentwurf stellt Bauern vor Probleme

In der kleinen Broschüre, die auf dem seit einigen Wochen vorliegenden Argumentationsleitfaden „Alles pro Biene?“ des BLHV fußt, wird zunächst dargelegt, dass die Forderungen zum Schutz der Bienen und gegen das Artensterben auch von den Landwirten gutgeheißen werden. Gleichzeitig würden die geforderten Maßnahmen aber über das Ziel hinausschießen und bedeuten, dass viele Landwirte ihre Betriebe aufgeben müssten. Die Kulturlandschaft würde sich negativ verändern, Ernteverluste seien ebenso wie ein Anstieg der Preise zu befürchten. Die damit verbundene Schwächung des regionalen Marktes führe dazu, dass vermehrt Produkte importiert werden müssten, glauben die Landwirte.

Kernpunkte im Einzelnen beleuchtet

Auf die Kernpunkte des Volksbegehrens und des damit verbundenen Gesetzesentwurfs wird in der Argumentationshilfe detailliert, aber prägnant eingegangen. So führe etwa die von „Pro Biene“ formulierte Forderung nach 50 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2035 aus Sicht der Landwirte dazu, dass eine riesige Menge Bio-Produkte erzeugt würde, für die es jedoch keine ausreichende Nachfrage gebe.

Der geforderte gesetzliche Schutz der Streuobstwiesen sei problematisch, weil deren Erhalt aufwendig und der wirtschaftliche Nutzen sehr gering sei. Deshalb sei man bei der Pflege von Streuobstwiesen auf Fördermittel angewiesen, die jedoch entfielen, würde der Schutz der Bestände gesetzlich vorgeschrieben.

Der Forderung nach 50 Prozent weniger Pflanzenschutz wird von den Landwirten die bereits geltende Maxime entgegengestellt, Mittel bereits jetzt nur im unbedingt notwendigen Umfang einzusetzen. Die Regelungen beim Pflanzenschutz müssten flexibel bleiben, weil die Anforderungen von sich permanent ändernden äußernd Faktoren abhängig seien.

Artenschutz als Anliegen der gesamten Gesellschaft

Was sich die Landwirte wünschen, wird schließlich prägnant auf den Punkt gebracht: „Unterschreiben Sie das Volksbegehren nicht.“ Stattdessen rufen die Bauern dazu auf, gemeinsam nach Wegen zu suchen. Dabei seien die Landwirte ebenso gefordert, wie die Industrie, die Politik, die Wissenschaft oder sogar die Kleingärtner. Der Artenschutz müsse als gesellschaftspolitisches Anliegen formuliert werden, heißt es zudem im Schreiben des BLHV. „Hierzu muss jeder seinen Beitrag leisten.“

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