Was das Landratsamt sagt
„Reiner Behördentermin"
ine Verkehrsschau ist ein reiner Behördentermin, der Gemeinderat als politisches Organ hat da nichts verloren“. So deutlich stellt der Leiter der Verkehrskommission im Landratsamt Lörrach, Mathias Allgeier, die Sachlage auf Anfrage klar. Denn es gehe bei Verkehrsschauen darum, Anregungen, die in den Gemeinden zu Verkehrsthemen gesammelt werden, aufzugreifen und abzuklären, „was rechtlich machbar ist und was nicht“. Weil in der Regel eine beachtlich Zahl an Punkten zusammenkomme, müsse auch im Sinne der Effektivität die Teilnehmerzahl begrenzt werden.
Begrenzung der Teilnehmerzahl im Sinne der Effektivität
Durchgeführt werden Verkehrsschauen von der Verkehrskommission. Diese setzt sich zusammen aus zwei Vertretern der Verkehrsbehörde, einem Vertreter des Polizeipräsidiums und drei Vertretern der Straßenbauverwaltung.
Die Gemeinde vertreten in der Regel der Bürgermeister sowie bei Bedarf Haupt-, Bau- und Ordnungsamtsleiter. Gemeinderäte würden nicht eingeladen, auch andere Ortskundige und Interessenvertreter nicht. Bei Themen zum Radverkehr sei normalerweise die Radverkehrsbeauftragte des Landkreises mit von der Partie, nicht aber die IG Velo. Nur in seltenen Fällen würden Ausnahmen gemacht. Denn es sei immer schwierig, den Kreis zu erweitern: „Wo setzt man da die Grenzen?“
Gemeinden tragen zusammen, wo der Schuh drückt
Im Idealfall, sagt Allgeier, tragen Gemeinden zusammen, wo in ihrer Verkehrssituation der Schuh drückt, berücksichtigen dabei Anregungen von Bürgern, Ratsmitgliedern und Interessensgruppen und melden Bedarf für eine Verkehrsschau an. Eine solche finde in der Regel alle zwei Jahre statt. Wegen personeller Engpässe im Landratsamt komme es aber mitunter zu längeren Intervallen. Die letzte große Verkehrsschau in Efringen-Kirchen sei 2018 gewesen, mehrere kleinere hätten aber in Ortsteilen stattgefunden, 2020, 2021 und auch 2022.
Allgeier betont, dass sich grundsätzlich jeder Kreisbewohner mit seinen Anregungen direkt an die Verkehrsbehörde wenden könne. Das bedeute aber nicht, dass jeder Einwohner bei einer Verkehrsschau dabei sein dürfe. Zudem sei auch nicht jeder Antrag umsetzbar. jas