Efringen-Kirchen Die Gebühren werden fast alle steigen

Daniel Hengst
Der Fischereischein für Erwachsene wird günstiger. Darüber dürften sich die Angler freuen, die beispielsweise ihre gefangenen Forellen selbst räuchern. Foto:  

Die Gemeinde Efringen-Kirchen wird die Satzung für ihre Verwaltungsgebühren nach elf Jahren anpassen. Kalkuliert hat die Neufassung ein Büro, welches die tatsächlich entstehenden Kosten ermittelt hat.

Seit elf Jahren seien die Verwaltungsgebühren nicht mehr angepasst worden, erklärte Carolin Holzmüller im Verwaltungsausschuss. Die Gemeinde habe dabei keine Handhabe, diese selbst festzulegen, sagte die Bürgermeisterin bei der Vorberatung im Verwaltungsausschuss. Für die Berechnung werden die Bezüge der jeweiligen Mitarbeiter und der Zeitaufwand berücksichtigt, erläuterte sie.

Die nicht ganz einfache Berechnung der Gebühren hat aus diesem Grund das Büro Allevo Kommunalberatung übernommen. Rechnungsamtsleiterin Daniela Wenk erklärte die Rechtsgrundlage, dass entstehende Kosten zunächst über Gebühren zu finanzieren seien, dort wo diese entstehen würden. Erst danach seien dafür Steuern dafür heranzuziehen. Die Gebühr solle die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten abdecken. Dabei seien durchaus auch mehrere Personen mit einzuberechnen, wenn diese mit der Aufgabe ebenfalls beschäftigt seien. Gleichzeitig bestehe eine Gebührensatzobergrenze, folglich dürften Gebühren nicht aufgerundet, sondern müssten immer abgerundet werden.

Wie die Bürgermeisterin erklärte, gebe es auch Zuschlagssätze die sich zwischen zehn und 40 Prozent für allgemeine Kosten bewegen könnten. Die Verwaltung hätte sich hier für 20 Prozent entschieden. Verwaltungsmitarbeiter hätten vorgeschlagen, die Abrechnung zu vereinfachen und immer auf volle Euro oder 50 Cent nach dem Komma abzurunden. Es sei entschieden worden auf Zehntel abzurunden. Der Gemeinkostenzuschlag wurde bei den Gebühren mit 30 Prozent vorgenommen, erklärte die Rechnungsamtsleiterin.

Teurer werden beispielsweise einfache Auskünfte aus dem Melderegister, die von 13 Euro auf 15,90 Euro steigen; die erweiterte Auskunft kostet künftig 21,20 Euro gegenüber 15 Euro bislang. Günstiger wird der Fischereischein, dessen Gebühren von 30 Euro auf 23,60 Euro sinken. Der Jugendfischereischein wird hingegen teurer. Bislang kostete dieser acht Euro und künftig 11,80 Euro.

Wie Holzmüller feststellte, seien in der Vergangenheit Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit immer häufiger aufgestellt worden. Bislang habe die Erlaubnis 55 Euro gekostet, künftig würden dies 446,50 Euro sein.

Teurer wird ebenso das Heiraten außerhalb des Standesamtes im Rathaus. Bislang kostete das Schließen der Ehe an besonderen, zugelassenen Orten sowie in den Ortsteilen zusätzlich 50 Euro – künftig werden es 129,90 Euro sein. Die Kosten für die Eheschließung an sich regle, was eine Ausnahme sei, eine Landesgebührenordnung, diese könne die Gemeinde nicht ändern, sondern sei überall in Baden-Württemberg gleich.

Die Teils deutlichen Steigerungen der Gebühren sorgte bei einigen Ausschussmitgliedern für Diskussion und der Frage, ob die Steigerung nicht schrittweise erfolgen könne. Durch die Gesetzgebung sei dies nicht möglich, erklärte Holzmüller. Die Gebühr zu kalkulieren sei die gesetzliche Vorgabe. Ein Ratsmitglied wollte in Erfahrung bringen, ob Gehaltssteigerungen der Mitarbeiter nicht mit eingeplant werden könnten.

Die Kalkulation wäre sehr genau, erklärte Holzmüller. Es gehe von der Besoldung des Mitarbeiters aus und wie lange er für diese Arbeit benötige. Würde der Mitarbeiter eine zusätzliche Aufgabe oder mehr Verantwortung übernehmen und sich daher seine Entgeltstufe verändern, wirke sich dies aus. Theoretisch müsste dann jährlich neu kalkuliert werden. Wie die Gebühren entstehen, sei nachvollziehbar, erklärte Holzmüller einem Ausschussmitglied, dass wissen wollte, ob die Verwaltung dies auch selbst berechnen könne. Möglich sei dies, meinte Holzmüller, allerdings sehr aufwendig.

Die Gebührensatzung geht als nächstes in die Ortschaftsräte zur Beratung und zum Beschluss an den Gemeinderat. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung. Der Beschluss wurde mit Mehrheit entschieden, einzig Karl-Friedrich Hess (SPD) stimmte dagegen.

  • Bewertung
    0

Beilagen

Umfrage

Muss man bei der Bundestagswahl beide Stimmen abgeben? (Beispielbild, Stimmzettel von 2021)

Mal zwei, mal vier Kanzlerkandidaten, mal Spitzenkandidaten der kleinen Parteien. Vom Duell bis zum Quadrell im TV, vor Bürgern, vor Kindern: Beeinflussen die vor der Bundestagswahl gezeigten TV-Duelle ihre Wahlentscheidung?

Ergebnis anzeigen
loading