Teurer wird ebenso das Heiraten außerhalb des Standesamtes im Rathaus. Bislang kostete das Schließen der Ehe an besonderen, zugelassenen Orten sowie in den Ortsteilen zusätzlich 50 Euro – künftig werden es 129,90 Euro sein. Die Kosten für die Eheschließung an sich regle, was eine Ausnahme sei, eine Landesgebührenordnung, diese könne die Gemeinde nicht ändern, sondern sei überall in Baden-Württemberg gleich.
Die Teils deutlichen Steigerungen der Gebühren sorgte bei einigen Ausschussmitgliedern für Diskussion und der Frage, ob die Steigerung nicht schrittweise erfolgen könne. Durch die Gesetzgebung sei dies nicht möglich, erklärte Holzmüller. Die Gebühr zu kalkulieren sei die gesetzliche Vorgabe. Ein Ratsmitglied wollte in Erfahrung bringen, ob Gehaltssteigerungen der Mitarbeiter nicht mit eingeplant werden könnten.
Die Kalkulation wäre sehr genau, erklärte Holzmüller. Es gehe von der Besoldung des Mitarbeiters aus und wie lange er für diese Arbeit benötige. Würde der Mitarbeiter eine zusätzliche Aufgabe oder mehr Verantwortung übernehmen und sich daher seine Entgeltstufe verändern, wirke sich dies aus. Theoretisch müsste dann jährlich neu kalkuliert werden. Wie die Gebühren entstehen, sei nachvollziehbar, erklärte Holzmüller einem Ausschussmitglied, dass wissen wollte, ob die Verwaltung dies auch selbst berechnen könne. Möglich sei dies, meinte Holzmüller, allerdings sehr aufwendig.