Efringen-Kirchen Diskussion um Erreichbarkeit

(ilz)

Wie breit ist die Einfahrt, wo verläuft die Grundstücksgrenze und wie ist das Überfahrtsrecht geregelt?

Efringen-Kirchen - Wie breit ist die Einfahrt, wo verläuft die Grundstücksgrenze und wie ist das Überfahrtsrecht geregelt? Ein geplantes Bauvorhaben im Bereich Bromen führte in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses zu Diskussionen.

Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Garagen, Carports und Stellplätzen in der „zweiten Reihe“, also hinter der bereits bestehenden Bebauung entlang der Straße vor. Daher soll eine Stichstraße als Zufahrt zu den vier Häusern dienen. Die Einfahrt verläuft dabei über zwei Grundstücke. Das bedeutet, dass ein Überfahrtsrecht vorhanden sein muss, um die vier geplanten Häuser über die Stichstraße zu erreichen. Wie dieses im Detail aber aussieht, darüber herrschte Unklarheit.

Die rechtlichen Details in der Sache zu prüfen, obliege indes dem Landratsamt, erklärte Bürgermeister Philipp Schmid. „Wir haben nur darüber zu entscheiden, ob wir die Bebauung prinzipiell wollen oder nicht.“

Trotzdem brachte Gemeinderat Rudolf Ritz noch eine alternative Lösung ins Spiel. Denn möglich sei auch, dass die Häuser fußläufig von der Straße her erschlossen werden. Dann allerdings müssten die notwendigen Stellplätze auf einem anderen Grundstück nachgewiesen werden, merkte Bauamtsmitarbeiter Marc Braun an. Dem Vorhaben selbst stimmte der Technische Ausschuss einmütig zu.

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