Efringen-Kirchen (ilz). Zu den angenehmsten Aufgaben des Gemeinderats gehört es, regelmäßig der Annahme von Spenden an die Gemeinde zuzustimmen. Dies tat das Gremium auch in seiner jüngsten Sitzung einmütig, allerdings gab es diesmal zwei Besonderheiten: In einem Fall ging eine Spende bei der Verwaltung ein, bei der zwar der Name, nicht aber die Adresse des Spenders angegeben war. Da jedoch klar sei, dass die betreffende Person ein Bankkonto habe, sei auch davon auszugehen, dass es sich um eine – im rechtlichen Sinne – natürliche Person handelt. Die Gemeinde muss dies vor dem Hintergrund der Gesetze gegen Geldwäsche kontrollieren.