Efringen-Kirchen Flugverkehr in Blansingen?

Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Start- und Landeplatz für ein Leichtflugzeug beantragt

Mit einem nicht alltäglichen Begehren hatte sich der Blansinger Ortschaftsrat in seiner jüngsten Sitzung zu befassen. Kurzfristig hatte ein Bürger Ortsvorsteherin Andrea Wahler seine Bitte um Genehmigung eines Start- und Landeplatzes für einen motorisierten Gleitschirm übergeben.

Von Reinhard Cremer

Blansingen. Da dieser Antrag nicht mehr in die Tagesordnung aufgenommen werden konnte, kam er unter Verschiedenes und somit nur zur Diskussion ohne mögliche Beschlussfassung auf den Tisch – zur Überraschung der Ortschaftsräte.

Der Antragsteller hatte bereits eine Fläche unweit Blansingens für sein Hobby ins Auge gefasst. Basis seines Antrages ist der Paragraf 25 des Luftverkehrsgesetzes, nach dem „Luftfahrzeuge außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen [dürfen], wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat“.

In Ötlingen und in Bamlach soll es eine solche Möglichkeit geben, aber der Antragsteller hätte es gerne etwas näher. Konkret geht es um 50 genehmigte Starts und Landungen im Jahr, verteilt auf maximal 30 Tage.

Die Ortschaftsräte räumten ein, dass ihnen keine Erfahrungswerte zu dieser Problematik vorlägen. Es wurde allerdings befürchtet, dass man mit einer Genehmigung einen Präzedenzfall schaffe, der Kreise ziehen könne. Um sich genauer mit dem Thema vertraut machen zu können, kam man im Ortschaftsrat überein, das Begehren als regulären Tagesordnungspunkt für die Sitzung im Januar aufzunehmen. So sei es dann auch möglich, einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen zu können.

Neue Polizeiverordnung

Im Reigen der Ortschaftsräte beschäftigte sich nun auch das Blansinger Gremium mit der geplanten Neufassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Efringen-Kirchen. Entgegen der Reaktionen in anderen Ortschaftsräten, namentlich Huttingen oder Egringen, fand bei der Behandlung insbesondere zur in der Neufassung nicht mehr erwähnten Vergrämung von Vögeln in Obstanlagen mittels Schussanlagen keine Diskussion statt. Ortsvorsteherin Wahler gab dazu lediglich die Aussage der Gemeindeverwaltung weiter, dass sich die Obstanlagenbesitzer an das allgemein gültige Bundes-Immissionsschutzgesetz zu halten hätten.

Für mehr Gesprächsstoff sorgte da der Paragraf 13 der Verordnung, der sich mit der „Verunreinigung durch Hunde“ beschäftigt. Demzufolge hat „der Halter oder Führer eines Hundes [...] dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet“. Tut er das dennoch, sind die Hinterlassenschaften „unverzüglich zu beseitigen“. Wiederholt sei sie nach Möglichkeiten zur Hundekotbeutel-Entsorgung gefragt worden, sagte Wahler. Die Aufstellung weiterer Abfallbehälter habe der Gemeinderat jedoch abgelehnt. Denn die Behälter stellten einen Kostenfaktor dar, und Kotbeutel würden dennoch immer wieder wild entsorgt. Die Hundebesitzer sind angehalten, die Beutel mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen.

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