Der Aus- und Neubau der Bahnstrecke zwischen Karlsruhe und Basel – dem „wichtigsten“ nördlichen Zulauf der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) – wird eine Voraussetzungen geschaffen, mehr Schwerlastverkehr von der Straße und auf die Schiene zwischen der Schweiz und Deutschland zu verlagern. „Wir erkennen die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Projekts, insbesondere mit Blick auf den bedeutendsten europäischen Güterverkehrskorridor Rhein-Alpen, an und unterstützen dieses umfänglich. Auch sehen wir die Relevanz des Schienengüterverkehrs für den Transport von Gefahrstoffen“, sagen Dammann, Schmid und Vogelpohl, aber geben zu bedenken, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht zulasten von Leben und Gesundheit der Bevölkerung erfolgen könne. Daher genügten die bestehenden gesetzlichen Regelungen, in dem von Ferlemann dargestellten Umfang, nicht den Anforderungen.
Kleinbahnhöfe entlasten
Außerdem sei neben der Sicherung der Gefahrgutzüge an sich ein zusätzlicher Fokus auf die Sicherung von Kleinbahnhöfen zu legen. Damit stellen die Verfasser klar, dass jedes über eine Geringfügigkeitsschwelle hinausgehende Halten von Gefahrgutzügen in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung zu untersagen sein sollte.
Die Verfasser fordern im Rahmen des Neu- und Ausbaus der Trasse Karlsruhe-Basel ein „Puffergleis“ südlich von Freiburg zu realisieren, so dass künftig unvorhergesehen haltende Züge zur Verfügung dort halten können. Denn dadurch würden nämlich die Bahnhöfe Efringen-Kirchen und Rheinweiler entlastet und die Sicherheit in den Wohngebieten verbessert werden.
Allgemeinhin stellen sich die Landrätin und die zwei Bürgermeister die Frage, wieso ein Güterbahnhof, der üblicherweise außerhalb von Wohnbebauung errichtet ist, einen größeren Schutzumfang genießt als die Bereiche, die für jedermann zugänglich und unmittelbar neben Wohngebäuden liegen.