Efringen-Kirchen Für mehr Sicherheit in den Wohngebieten

Weiler Zeitung
Abgestellte Gefahrgutzüge sorgen immer wieder für Ärger. Foto: zVg/Lehr Foto: Weiler Zeitung

Gefahrgut: Landrätin und zwei Bürgermeister wenden sich an Ministerium / „Puffergleis“ gefordert

Efringen-Kirchen/Rheinweiler . Wegen Haltens von Gefahrguttransporten an den Kleinbahnhöfen in Efringen-Kirchen und Rheinweiler wendeten sich Landrätin, Marion Dammann sowie die beiden Bürgermeister aus Efringen-Kirchen und Bad Bellingen, Philipp Schmid und Carsten Vogelpohl, in einem Schreiben an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer.

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Landrätin mit einem Schreiben hinsichtlich dieser Problematik an das Ministerium gewandt. In diesem wurde der Parlamentarische Staatssekretär, Enak Ferlemann, in die Begleitgruppe zur Rheintalbahn im Landkreis Lörrach eingeladen mit der Bitte, die Rechtslage in diesem Gremium darzulegen. Doch die Einladung wurde damals von Ferlemann abgelehnt.

„Die verpasste Chance, mit der Raumschaft in Dialog zu treten, bedauern wir“, heißt es in dem Schreiben der Landrätin und der beiden Bürgermeistern. In der Rückmeldung des Parlamentarischen Staatssekretärs sei die Rechtslage zu allgemein und kaum auf die Region bezogen dargestellt worden: „Die regionalen Besonderheiten wie die unmittelbare Nähe zur Schweiz wurden nicht berücksichtigt. Die Ausführungen bezogen sich auf das Abstellen von Zügen, also das planbare Parken. In unserer Region geht es jedoch gerade nicht um reguläre Zughalte“, erklären die Verfasser des Schreibens.

Gefahr für Bevölkerung

Denn die Kleinbahnhöfe Efringen-Kirchen und Rheinweiler würden bei einem unerwarteten Zwischenfall wie einer Unterbrechung oder auch kurzfristig und außerplanmäßig Halt angefahren und genutzt werden.

Außerdem heben sie hervor, dass bei einem nicht regulären Halt die Kleinbahnhöfe nicht dieselben strengen Sicherheitsvorkehrungen aufweisen müssen wie andere größere Haltemöglichkeiten. „Dies begründet Ihr Haus damit, dass nur diejenigen Orte einer Beleuchtung oder anderer Sicherungsmaßnahmen bedürfen, an welchen für Straftäter oder Terroristen planbar Gefahrgut abgestellt werde. Diese Sicht ist zu kurz gefasst und erschrickt uns“, fügen die drei Verfasser hinzu.

Sie gaben dabei zu bedenken, dass die Bahnhöfe Efringen-Kirchen und Rheinweiler, in welchen es häufig zum Halt von Gefahrgutzügen komme, inmitten von Wohngebieten liegen. Außerdem würde es dabei auch keine verbrecherische Absicht benötigen, um eine große Katastrophe auszulösen. Bereits neugierige, spielende Kinder oder leichtsinnige Jugendliche würden für einen größeren Schaden ausreichen.

„Hinzu kommt die nicht unerhebliche Gefahr für die Bevölkerung bei leckenden Waggons und Containern“, betonten sie und führen verschiedene Ereignisse in der jüngeren Vergangenheit an: Aufgrund eines undichten Kesselwagens trat am 5. April 2016 aus einem in Rheinweiler haltenden Zugs tiefkaltes Argon (Erdgas) aus. Auch Ende 2017/Anfang 2018 kam es in unmittelbarer Folge zu zwei weiteren Havarien.

Der Aus- und Neubau der Bahnstrecke zwischen Karlsruhe und Basel – dem „wichtigsten“ nördlichen Zulauf der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) – wird eine Voraussetzungen geschaffen, mehr Schwerlastverkehr von der Straße und auf die Schiene zwischen der Schweiz und Deutschland zu verlagern. „Wir erkennen die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Projekts, insbesondere mit Blick auf den bedeutendsten europäischen Güterverkehrskorridor Rhein-Alpen, an und unterstützen dieses umfänglich. Auch sehen wir die Relevanz des Schienengüterverkehrs für den Transport von Gefahrstoffen“, sagen Dammann, Schmid und Vogelpohl, aber geben zu bedenken, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht zulasten von Leben und Gesundheit der Bevölkerung erfolgen könne. Daher genügten die bestehenden gesetzlichen Regelungen, in dem von Ferlemann dargestellten Umfang, nicht den Anforderungen.

Kleinbahnhöfe entlasten

Außerdem sei neben der Sicherung der Gefahrgutzüge an sich ein zusätzlicher Fokus auf die Sicherung von Kleinbahnhöfen zu legen. Damit stellen die Verfasser klar, dass jedes über eine Geringfügigkeitsschwelle hinausgehende Halten von Gefahrgutzügen in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung zu untersagen sein sollte.

Die Verfasser fordern im Rahmen des Neu- und Ausbaus der Trasse Karlsruhe-Basel ein „Puffergleis“ südlich von Freiburg zu realisieren, so dass künftig unvorhergesehen haltende Züge zur Verfügung dort halten können. Denn dadurch würden nämlich die Bahnhöfe Efringen-Kirchen und Rheinweiler entlastet und die Sicherheit in den Wohngebieten verbessert werden.

Allgemeinhin stellen sich die Landrätin und die zwei Bürgermeister die Frage, wieso ein Güterbahnhof, der üblicherweise außerhalb von Wohnbebauung errichtet ist, einen größeren Schutzumfang genießt als die Bereiche, die für jedermann zugänglich und unmittelbar neben Wohngebäuden liegen.

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