Efringen-Kirchen Geschwindigkeitsmessungen in Huttingen gefordert

Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Bürgerin schildert Problematik / Tempokontrollen sind aber nicht so einfach durchzuführen

Huttingen (mao). Gibt es in Huttingen ein Geschwindigkeitsproblem durch Raser? Im Ortschaftsrat beschwerte sich eine Bürgerin bitter über die angeblich viel zu hohen Geschwindigkeiten, mit der so mancher Kraftfahrzeugführer durchs Dorf fahre, und forderte Tempokontrollen mit empfindlichen Geldbußen.

Doch Tempomessungen durchzuführen sei gar nicht so einfach, wusste Ortschafts- und Kreisrat Kevin Brändlin. Eigentlich wäre der Landkreis dafür zuständig, doch dessen Messgeräte bräuchten eine gerade Strecke von mindestens 80 Metern. Sie könnten zwar in der Klotzenstraße aufgestellt werden, doch gerade rund um den Kindergarten, wie von der Bürgerin ebenfalls gefordert, seien Messungen kaum möglich. Vielleicht könne die Polizei mit ihrer Messung durch die Laserpistole aushelfen.

Die Bürgerin kündigte an, notfalls auch mehrmals am Tag nun die Polizei über jeden Raser samt aufgeschriebenem Kennzeichen zu informieren. „Ich bleibe da jetzt dran, bis sich was ändert“, sagte sie. Ortsvorsteherin Petra Senn versprach, das Thema mit dem Ordnungsamt der Gemeinde zu besprechen.

Die Polizei könnte tatsächlich Geschwindigkeitsmessungen im Ort durchführen, gibt allerdings auf Nachfrage gleich mehrere Punkte zu bedenken. Eigentlich messe man nur außerhalb von Ortschaften und hier nur bei Unfallschwerpunkten. Das Problem ist: Schon vor vielen Jahren hat das Land eine Vorschrift erlassen, wonach die Polizei Temposünder an Ort und Stelle zur Rechenschaft ziehen muss. Davon verspricht man sich einen höheren verkehrspädagogischen Effekt, als wenn drei Wochen später ein Strafzettel im Briefkasten liegt und sich der Temposünder gar nicht mehr an die Fahrt erinnern kann.

Der Nachteil: Polizeiliche Tempokontrollen sind mit erheblichem Personalaufwand verbunden. Außerdem sollen nur Sünder mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 Stundenkilometern direkt rausgewunken werden. Das ist aber nur eine interne Sollvorschrift, davon könne man durchaus im Einzelfall abweichen.

Geahndet werden aber in der 30er-Zone nach Berücksichtigung des Bußgeldkatalogs und unter Abzug der Fehlertoleranz des Messgeräts erst Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 36 Stundenkilometern. Da sämtliche Tachos zudem eine höhere Geschwindigkeit anzeigen als tatsächlich gefahren, werde das tatsächliche Bußgeldergebnis noch einmal geschmälert. Nicht jeder subjektive Raser bekomme deshalb auch ein Knöllchen.

Grundsätzlich gelte allerdings: Wenn das Ordnungsamt der Gemeinde auf die Polizei zukomme, könne durchaus auch mal von ihr innerorts die Laserpistole angesetzt werden. Einen letzten Haken hat aber auch diese: „Wir brauchen eine gerade Strecke“, um Fehlmessungen zu vermeiden, klärt der Polizeisprecher auf.

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