Anstelle der Schnäppchenjagd auf dem Flohmarkt soll es einen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt geben – so zumindest lautet der Plan der Wintersweiler Ortschaftsräte, die den Dorfflohmarkt aufgrund der unklaren Corona-Situation absagen.
Ortschaftsrat: Wintersweiler planen einen Adventsmarkt / Bauplänen zugestimmt
Anstelle der Schnäppchenjagd auf dem Flohmarkt soll es einen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt geben – so zumindest lautet der Plan der Wintersweiler Ortschaftsräte, die den Dorfflohmarkt aufgrund der unklaren Corona-Situation absagen.
Von Reinhard Cremer
Wintersweiler. Von dem für diesen Herbst geplanten Dorfflohmarkt nehmen die Räte Abstand, wie Ortsvorsteherin Joelle Kammerer in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates auf Nachfrage erklärte. Schuld sei die nach wie vor unklare Entwicklung der Pandemie.
Wenn möglich, soll ein solcher Flohmarkt im kommenden Frühjahr veranstaltet werden.
Einen Markt soll es geben
Damit die Wintersweiler aber nicht vollkommen auf ein Event verzichten müssen, plant der Ortschaftsrat seit längerem einen kleinen Adventsmarkt. Dieser soll am Samstag, 4. Dezember, unter anderem unter Beteiligung der Feuerwehr, des Kindergartens und des Frauenkreises vor dem Feuerwehrgerätehaus stattfinden. Im Rathauskeller wird eine Kaffeestube eingerichtet. Parallel zum Markt ist eine Tombola geplant. Diese könne auch unabhängig vom Markt veranstaltet werden, meinte die Ortsvorsteherin.
Denn auch dieser Markt sei abhängig von den dann geltenden Bestimmungen.
Zwei Bauvorhaben zugestimmt
Wie zuvor schon der Technische Ausschuss der Gemeinde stimmte in der jüngsten Sitzung auch der Ortschaftsrat zwei Anträgen zu im Dorf geplanten Bauvorhaben zu.
Zum einen handelte es sich um einen Nachtrag zu einem bereits vom Landratsamt genehmigten Bauvorhaben an der Straße Im Niederdorf. Dabei soll der eingeschossige Technikraum in einen zweigeschossigen Anbau verändert werden.
Zum anderen sprach sich der Rat ebenfalls für den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und drei Stellplätzen in unmittelbarer Nachbarschaft Im Wiesengrund aus.
Da der dort geltende Bebauungsplan im Jahr 1972 geändert wurde, wird jetzt eine Befreiung wegen einer Überschreitung der Baulinie nötig.