Ein interessanter Faktor ist, dass 1071 Gebäude vor 1919 errichtet wurden, das seien 28 Prozent. 187 Gebäude seien von 1919 bis 1948 entstanden, was fünf Prozent entspreche. Bis 1978 kamen dann 1210 Gebäude hinzu. Dann habe das „Häuslebauen quasi Konjunktur erlebt“.
Regelungen und Fristen
Im zweiten Teil operierte Münster mit konkreten Fakten für Wohneigentümer. Für bestehende Heizungen liege keine Austauschpflicht vor, Reparaturen seien gestattet. Bei neuen Heizungen unterscheide man zwischen „Neubaugebiet“, in dem die 65-Prozent-Regelung greife, und „Bestand und Neubau“, wo sie „noch nicht“ greife.
Beratung ist Pflicht
Abhängig sei diese 65-Prozent-Regelung Regelung von den Fristen der Wärmeplanung. Sei eine solche rechtlich bereits vorhanden, gelte sie mit Beginn 2024. Für Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern gelte sie ab Juni 2026. Da Efringen-Kirchen darunter liege, trete die Frist ab Juni 2028 in Kraft – heißt im Klartext, Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden. Pflicht sei jedoch ein Beratungsgespräch.