Markgräflerland. Zur Bekämpfung des Schädlings entlang des Oberrheins haben fünf Landratsämter zwischen Rastatt und Lörrach in enger Abstimmung mit den Regierungspräsidien Allgemeinverfügungen zum Maisanbau erlassen. Demnach muss nach einem Maisanbau in diesem und im nächsten Jahr im Jahr 2019 mit dem Maisanbau ausgesetzt werden. Der Landkreis Lörrach möchte laut Pressemitteilung damit auch den Maisanbau und seine Ertragsfähigkeit in den kommenden Jahren nachhaltig erhalten. Die Regelung gilt verbindlich für die Gemarkungen Schliengen, Mauchen, Niedereggenen, Liel, Bad Bellingen, Hertingen, Bamlach, Rheinweiler, Tannenkirch, Holzen, Efringen-Kirchen, Kleinkems, Blansingen, Welmlingen, Wintersweiler, Mappach, Huttingen, Istein, Egringen, Fischingen, Eimeldingen und Märkt.
Efringen-Kirchen und Schliengen stark betroffen