Efringen-Kirchen Höchstens zwei Jahre lang Mais

Weiler Zeitung
Der Maiswurzelbohrer hat sich stark vermehrt. Die Anbauempfehlung, eine Fruchtfolge durchzuführen, ist auf einigen Flurstücken im Markgräflerland nicht konsequent umgesetzt worden. Wer sie jetzt nicht umsetzt, muss mit Bußgeldern rechnen. Foto: zVg Foto: Weiler Zeitung

Landratsamt: Fruchtfolgeregelung soll Ausbreitung des Maiswurzelbohrers am Oberrhein eindämmen

Mit Hilfe einer klaren Fruchtfolgeregelung soll die Ausbreitung des Maiswurzelbohrers bekämpft werden. In einer Reihe von Kommunen des Markgräflerlands darf Mais ab sofort auf derselben Anbaufläche höchstens zwei Jahre hintereinander angebaut werden. Sonst drohen Bußgelder.

Markgräflerland. Zur Bekämpfung des Schädlings entlang des Oberrheins haben fünf Landratsämter zwischen Rastatt und Lörrach in enger Abstimmung mit den Regierungspräsidien Allgemeinverfügungen zum Maisanbau erlassen. Demnach muss nach einem Maisanbau in diesem und im nächsten Jahr im Jahr 2019 mit dem Maisanbau ausgesetzt werden. Der Landkreis Lörrach möchte laut Pressemitteilung damit auch den Maisanbau und seine Ertragsfähigkeit in den kommenden Jahren nachhaltig erhalten. Die Regelung gilt verbindlich für die Gemarkungen Schliengen, Mauchen, Niedereggenen, Liel, Bad Bellingen, Hertingen, Bamlach, Rheinweiler, Tannenkirch, Holzen, Efringen-Kirchen, Kleinkems, Blansingen, Welmlingen, Wintersweiler, Mappach, Huttingen, Istein, Egringen, Fischingen, Eimeldingen und Märkt.

Efringen-Kirchen und Schliengen stark betroffen

Der Maiswurzelbohrer ist ein Käfer, der Maisbestände durch Wurzel- und Blütenfraß massiv schädigen kann. In Südbaden ist er bereits 2007 eingewandert. 2017 zeigten die Fangzahlen einen deutlich erhöhten Anstieg in einzelnen Gemarkungen entlang des Oberrheins. Innerhalb nur eines Jahres stieg die Zahl der Käfer von 18 500 auf über 64 000. Im Landkreis Lörrach wurden laut Pressemitteilung stark erhöhte Fangzahlen besonders in den Gemarkungen Schliengen, Mauchen und Efringen-Kirchen festgestellt.

Ursache hierfür ist der wiederholte Maisanbau auf derselben Fläche und die Tatsache, dass der Schädling seine Eier stets in bestehendem Mais ablegt. Findet nun im Folgejahr auf einer solchen Fläche erneut Maisanbau statt, so stoßen die im Boden schlüpfenden Larven auf die für sie überlebensnotwendigen Mais-Wirtspflanzen. Bei ausschließlichem Maisanbau droht so eine regelrechte Massenvermehrung im Lauf der Jahre. Die Anbauempfehlung, eine Fruchtfolge durchzuführen und Mais höchstens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf derselben Fläche anzubauen, ist auf einigen Flurstücken nicht konsequent umgesetzt worden.

Zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers sind in Deutschland derzeit keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Dies ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten.

Mit einem Wirkungsgrad von praktisch 100 Prozent ist die Flächenbewirtschaftung mit wechselnden Nutzpflanzen ohnehin sinnvoller. Verbunden ist dies zugleich mit ökologischen und längerfristigen ackerbaulichen Vorteilen.

Sollte sich der Schädling in weiteren, bisher noch nicht betroffenen Gemarkungen des Kreisgebiets ausbreiten, kann die Allgemeinverfügung in Folge auch auf diese Gemarkungen ausgeweitet werden, kündigt das Landratsamt an. Die Vorgaben sind verbindlich und können mit Bußgeldern geahndet werden.

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