Efringen-Kirchen Jahr für Jahr ein Bauantrag

Weiler Zeitung
Für das Hinweisschild muss regelmäßig ein Bauantrag gestellt werden. Foto: Cremer Foto: Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Hinweisschild für Grundstücksverkauf

Kleinkems (cre). Warum für eine Hinweistafel, die schon seit einigen Jahren am selben Platz steht, ein Bauantrag gestellt werden muss, mag nicht jedem gleich einleuchten. Bei dem fraglichen Schild handelt es sich um das an der Kreisstraße 6347 stehende Hinweisschild zum Verkauf von Grundstücken in Kleinkems-Vollenburg West.

Eigentlich sind es ja zwei über Eck stehende Schilder, die die Autofahrer sowohl aus Rheinweiler, als auch aus Efringen-Kirchen kommend, auf die Grundstücksverkäufe aufmerksam machen sollen.

Auf die Frage „Warum?“ wusste der Ortsvorsteher von Kleinkems, Jörg Kratz, die Antwort. Denn, wie schon auf der Tagesordnung zur Ortschaftsratssitzung formuliert, handele es sich um eine „temporäre“ – also zeitlich befristete – Aufstellung. Und die Genehmigung dafür müsse Jahr um Jahr erneuert werden. Und dafür braucht es immer wieder einen Bauantrag. Steter Antragsteller ist die Gemeindeentwicklungsgesellschaft (GEG), die für die Vermarktung der Grundstücke zuständig ist.

Da der Ortschaftsrat ein verständliches Interesse daran hat, dass alle Grundstücke einen Käufer finden, wurde der Bauantrag einstimmig abgesegnet. Am Montag steht er auf der Tagesordnung des Technischen Ausschusses der Gemeinde.

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