Eigentlich sind es ja zwei über Eck stehende Schilder, die die Autofahrer sowohl aus Rheinweiler, als auch aus Efringen-Kirchen kommend, auf die Grundstücksverkäufe aufmerksam machen sollen.
Auf die Frage „Warum?“ wusste der Ortsvorsteher von Kleinkems, Jörg Kratz, die Antwort. Denn, wie schon auf der Tagesordnung zur Ortschaftsratssitzung formuliert, handele es sich um eine „temporäre“ – also zeitlich befristete – Aufstellung. Und die Genehmigung dafür müsse Jahr um Jahr erneuert werden. Und dafür braucht es immer wieder einen Bauantrag. Steter Antragsteller ist die Gemeindeentwicklungsgesellschaft (GEG), die für die Vermarktung der Grundstücke zuständig ist.