Auch hätte man aus Sicht der Baurechtsbehörde die Verantwortung nicht einfach an die Gemeinde weiterreichen können. „Wenn irgendwas passiert, steht bei uns die Staatsanwaltschaft vor der Tür“, betont Issler-Burger die rechtliche Verantwortung der Baurechtsbehörde.
Kein Angriff auf das Ehrenamt
Die Nutzungsuntersagung sei schlichtweg nötig, um sicherzustellen, dass niemand zu Schaden kommt. Den Vorwurf von Bürgermeister Philipp Schmid, die Behörde lege dem ehrenamtlichen Engagement durch ihr Vorgehen Steine in den Weg, weist Issler-Burger entschieden zurück. Das Gegenteil treffe zu. Ziel der Baurechtsbehörde sei, die Sicherheit der ehrenamtlich Aktiven zu gewährleisten. Und auch den Hinweis, dass der Raum früher bereits lange Zeit vom TuS genutzt wurde, ist für Issler-Burger kein Argument. „Klar ist es lange Zeit gut gegangen, aber oft genügt schon ein Funke“, betont sie. Sicherheit habe oberste Priorität, und man müsse damit rechnen, dass jederzeit etwas passieren kann. Wenn die Personenrettung im Fall der Fälle nicht gewährleistet sei, müsse die Behörde tätig werden – und zwar sofort.
Dass das von der Nutzungsuntersagung betroffene Gebäude nun ausgerechnet das Domizil der Feuerwehr ist, wurde vom Landratsamt ebenfalls berücksichtigt. Dort sieht man aber in der Nutzung durch die Feuerwehr eher ein zusätzliches Risiko. Denn im Ereignisfall könnte sich laut Einschätzung des Landratsamts die Interventionszeit verlängern, wenn die Mitglieder der Efringen-Kirchener Feuerwehrabteilung sich als bisherige Nutzer möglicherweise gerade im Gebäude aufhalten. Schließlich würden sie in diesem Fall für den Einsatz nicht zur Verfügung stehen.