Efringen-Kirchen Keine Alternative zur Untersagung

Weiler Zeitung
Aus Sicht des Landratsamts führte an der erteilten Nutzungsunterlassung fürs alte TuS-Heim kein Weg vorbei. Foto: Ingmar Lorenz Foto: Weiler Zeitung

Altes TuS-Heim: Baurechtsbehörde weist Vorwürfe zurück: Nutzungsunterlassung nötig für Sicherheit

Auf Unverständnis stößt bei der Gemeindeverwaltung Efringen-Kirchen die von der Baurechtsbehörde ausgesprochene Nutzungsuntersagung fürs alte TuS-Heim. Die Behörde stellt nun ihrerseits klar, dass sie dazu gezwungen war, unverzüglich zu handeln. Den Vorwurf, sie lege dem Ehrenamt Steine in den Weg, weist sie entschieden zurück.

Von Ingmar Lorenz

Efringen-Kirchen. Die Gemeinde Efringen-Kirchen habe die Baurechtsbehörde im Dezember 2018 um die brandschutzrechtliche Klärung der Fluchtmöglichkeiten des Dachgeschosses im alten TuS-Heim gebeten, erklärt Nicole Issler-Burger, Leiterin des Fachbereichs Baurecht im Landratsamt Lörrach. Im Januar habe die Gemeinde dann Post vom Landratsamt bekommen.

In dem Schreiben legte die Behörde der Gemeinde damals drei Varianten zur Behebung der brandschutzrechtlichen Mängel vor. Besonders das Fehlen des zweiten Rettungswegs wurde in der Untersuchung moniert. Bei zwei der vorgeschlagenen Varianten wurde der Gemeinde der Bau einer Treppe vorgeschlagen, in der dritten sollte der zweite Fluchtweg über anleiterbare Fenster sichergestellt werden.

Dazu müssten aber wiederum die Fenster selbst vergrößert werden, und es dürften sich bei dieser Lösungsvariante maximal 20 Personen im Raum aufhalten.

Alle Möglichkeiten ausgereizt

Auf erneute Nachfrage der Baurechtsbehörde habe die Gemeinde dann im April mitgeteilt, dass zunächst keine baulichen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, da das Gebäude möglicherweise in absehbarer Zeit abgerissen wird. Damit blieb noch die dritte vorgeschlagene Variante übrig. Da aber auch diese nicht umgesetzt worden sei, habe die Baurechtsbehörde die Nutzung des Gebäudes nun untersagen müssen.

Den Vorwurf der Gemeindeverwaltung, man hätte nicht alle Möglichkeiten bei der Bewertung der Situation ausgereizt, will Issler-Burger mit Blick auf die drei vorgeschlagenen Varianten nicht gelten lassen. Auch habe man die Gemeinde keinesfalls überrumpelt. Vor dem Hintergrund der nicht umgesetzten Maßnahmen habe die Behörde schlichtweg keine Alternative mehr zu der Nutzungsuntersagung gehabt. „Wenn Gefahr im Verzug ist, müssen wir handeln“, sagt die Fachbereisleiterin.

Auch hätte man aus Sicht der Baurechtsbehörde die Verantwortung nicht einfach an die Gemeinde weiterreichen können. „Wenn irgendwas passiert, steht bei uns die Staatsanwaltschaft vor der Tür“, betont Issler-Burger die rechtliche Verantwortung der Baurechtsbehörde.

Kein Angriff auf das Ehrenamt

Die Nutzungsuntersagung sei schlichtweg nötig, um sicherzustellen, dass niemand zu Schaden kommt. Den Vorwurf von Bürgermeister Philipp Schmid, die Behörde lege dem ehrenamtlichen Engagement durch ihr Vorgehen Steine in den Weg, weist Issler-Burger entschieden zurück. Das Gegenteil treffe zu. Ziel der Baurechtsbehörde sei, die Sicherheit der ehrenamtlich Aktiven zu gewährleisten. Und auch den Hinweis, dass der Raum früher bereits lange Zeit vom TuS genutzt wurde, ist für Issler-Burger kein Argument. „Klar ist es lange Zeit gut gegangen, aber oft genügt schon ein Funke“, betont sie. Sicherheit habe oberste Priorität, und man müsse damit rechnen, dass jederzeit etwas passieren kann. Wenn die Personenrettung im Fall der Fälle nicht gewährleistet sei, müsse die Behörde tätig werden – und zwar sofort.

Dass das von der Nutzungsuntersagung betroffene Gebäude nun ausgerechnet das Domizil der Feuerwehr ist, wurde vom Landratsamt ebenfalls berücksichtigt. Dort sieht man aber in der Nutzung durch die Feuerwehr eher ein zusätzliches Risiko. Denn im Ereignisfall könnte sich laut Einschätzung des Landratsamts die Interventionszeit verlängern, wenn die Mitglieder der Efringen-Kirchener Feuerwehrabteilung sich als bisherige Nutzer möglicherweise gerade im Gebäude aufhalten. Schließlich würden sie in diesem Fall für den Einsatz nicht zur Verfügung stehen.

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