Die Gemeinde hat das Baugebiet eigentlich schon auf den Weg gebracht und bereits im April die Aufstellung beschlossen. Am Montag fasste der Gemeinderat nun erneut einmütig einen Aufstellungsbeschluss.
Seit Mai erlaubt das Baugesetzbuch, Wohngebiete bis zu einer Größe von einem Hektar Netto-Baufläche, die sich unmittelbar an ein vorhandenes Baugebiet anschließen, im beschleunigten Verfahren zu entwickeln und auf einen Umweltbericht und vor allem auch auf Ausgleichsmaßnahmen zu verzichten. Lediglich der Artenschutz interessiert den Gesetzgeber noch. Bislang notwendige Ökopunkte für Ausgleichsmaßnahmen, die im Blansinger Grien vorgesehen waren, können damit für andere Vorhaben eingesetzt werden. Die Gemeinde könnte dieses flotte Verfahren übrigens auch für andere kleine Baugebiete anwenden.