Bei einem Verlust der Hundesteuermarke wird ab dem Jahr 2021 eine Gebühr für die Ersatzmarke von acht Euro fällig, vorher waren es fünf Euro.
Grund dafür ist die Bezugnahme auf die Verwaltungsgebührensatzung. Dabei handelt es sich um eine Gebühr pro Zeiteinheit für den Aufwand der Verwaltung. Bei 15 Minuten werden Gebühren von zwölf Euro anberaumt. Da die Ausstellung einer Ersatzmarke durchschnittlich zehn Minuten dauert, beläuft sich der Aufwand auf acht Euro.
Des Weiteren wird ein neuer Passus gelten, bei dem die Kontrollen der Hunde geregelt werden sollen. Diese neu aufgenommene Regelung besagt, dass Mitarbeiter der Kämmerei und die Ortspolizeibehörde das Recht haben, die Einhaltung der neuen Hundesteuersatzung an Ort und Stelle zu überprüfen. Sprich die Zuständigen kontrollieren die Umgebung der Tiere und wie viele Hunde sich im Haushalt befinden.