Efringen-Kirchen Kosten für geliebte Fellnasen steigen

Alisa Eßlinger
Die Hundesteuer in Efringen-Kirchen steigt ab Januar 2021. Foto: zVg

Ausschuss: Zustimmung zu neuer Hundesteuersatzung / Gebrauchstiere ausgeschlossen / Kontrolle erlaubt

Efringen-Kirchen - Hundebesitzer müssen ab 2021 tiefer in die Tasche greifen. In der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Lediglich die Jagd- und Behelfshundebesitzer können aufatmen, denn ihre Fellnasen sind mit der Satzungsänderung von den Gebühren befreit.

Der Besitzer zahlt ab dem 1. Januar eine Gebühr von 90 Euro (vorher 84 Euro) für seinen Ersthund. Künftig werden für den zweiten beziehungsweise jeden weiteren Hund 180 Euro (168 Euro) fällig. Sogenannte Kampfhunde werden noch teurer: Anstatt 492 Euro zahlen die Hundehalter ab dem neuen Jahr 540 Euro für den Ersthund. Für jeden weiteren steigt die Gebühr auf 750 Euro (684 Euro). Die Zwinger-Steuer wird für bis zu fünf Hunde auf 270 Euro erhöht. Wer mehr als fünf Hunde hält, zahlt mindestens den doppelten Betrag.

Die Steuerbefreiung für Nutz- und Behelfshunde wurde im Zuge dieser Anpassung erweitert. Neu integriert sind die Hunde für Gehörlose. Auch Jagdhunde, die nachweislich zur Nachsuche von Wild eingesetzt werden, sind von der Steuer befreit. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Jäger verpflichtet sind, brauchbare Hunde mitzuführen oder bereitzuhalten.

Die ausgebildeten Hunde sind für die Nachsuche da, und damit auch, um einem schwer kranken, einem angeschossenen oder verletzten Tier vermeidbare Schmerzen zu ersparen. „Die Jäger und Jagdpächter leisten mit ihrer Tätigkeit einen wertvollen Beitrag für Natur und Umwelt. Gerade in der Bedeutung der Jagd“, heißt es in der Beschlussvorlage. Diese diene zur Wildschadensbegrenzung, Wildbestandsregulierung, zum vorbeugenden Seuchenschutz und zur Unfallwildbeseitigung. Daher sei der Einsatz von Jagdhunden im öffentlichen Interesse.

Ersatzmarke wird teurer

Bei einem Verlust der Hundesteuermarke wird ab dem Jahr 2021 eine Gebühr für die Ersatzmarke von acht Euro fällig, vorher waren es fünf Euro.

Grund dafür ist die Bezugnahme auf die Verwaltungsgebührensatzung. Dabei handelt es sich um eine Gebühr pro Zeiteinheit für den Aufwand der Verwaltung. Bei 15 Minuten werden Gebühren von zwölf Euro anberaumt. Da die Ausstellung einer Ersatzmarke durchschnittlich zehn Minuten dauert, beläuft sich der Aufwand auf acht Euro.

Des Weiteren wird ein neuer Passus gelten, bei dem die Kontrollen der Hunde geregelt werden sollen. Diese neu aufgenommene Regelung besagt, dass Mitarbeiter der Kämmerei und die Ortspolizeibehörde das Recht haben, die Einhaltung der neuen Hundesteuersatzung an Ort und Stelle zu überprüfen. Sprich die Zuständigen kontrollieren die Umgebung der Tiere und wie viele Hunde sich im Haushalt befinden.

Rudolf Ritz wollte wissen, ob die Schutzhunde auf den Aussiedlerhöfen auch befreit werden. Schließlich dienen sie zur Bewachung und zum Schutz des Anwesens. Dies konnte Bürgermeister Philipp Schmid bestätigen.

Karl-Frieder Hess wies darauf hin, dass die Hundesteuer nicht dafür verwendet wird, die Hinterlassenschaften der Tiere zu bereinigen. „Das Problem dafür liegt meistens am anderen Ende der Leine.“ Die Hundesteuer habe eine Lenkungsfunktion und sei zugleich eine Einnahmequelle für die Gemeinde. Da die Steuer unter dem Durchschnitt von anderen Gemeinden liegt, hielt Hess die Erhöhung für tragbar. Dem stimmte auch der Verwaltungsausschuss mehrheitlich zu.

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