Die Gemeinde Efringen-Kirchen hat seine Stellungnahme zur Teilfortschreibung „3.1 Freiflächen-Photovoltaik“ des Regionalplans Hochrhein-Bodensee am Dienstag beschlossen und noch abgegeben.
Zu später Stunde beschließt der Gemeinderat Efringen-Kirchen die Bereiche für die Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee nach Kontroverse sehr zügig.
Die Gemeinde Efringen-Kirchen hat seine Stellungnahme zur Teilfortschreibung „3.1 Freiflächen-Photovoltaik“ des Regionalplans Hochrhein-Bodensee am Dienstag beschlossen und noch abgegeben.
Nach gut fünf Stunden Gemeinderatssitzung wurde der Tagesordnungspunkt erst deutlich nach Mitternacht aufgerufen. Überlegt wurde, die Sitzung abzubrechen und am Dienstag fortzusetzen, da die Stellungnahme erst im laufe des Tages an den Regionalverband abzusenden war. Die Räte entschieden sich dagegen. – Das Ende der Ratssitzung war recht genau gegen 1 Uhr erreicht.
Selbst vor der finalen Beschlussfassung nach mehreren Wochen Beratungen in Ausschüssen sowie den Ortschaftsratssitzungen musste Carolin Holzmüller noch Erläuterungen geben. Wer eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage errichten wolle, der müsse einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei der Gemeinde beantragen, den dann der Gemeinderat verabschieden muss. Für alle Flächen, die im Regionalplan aufgeführt sind, reicht hingegen ein einfacher Bauantrag. Dies ändere nichts am Status der Fläche, erklärte Holzmüller, sondern es gehe nur um das Genehmigungsverfahren. – Für im Regionalplan nicht aufgeführte Flächen bleibt der Antrag für einen Bebauungsplan weiterhin gegeben. Flächen werden durch ihre Aussparung im Regionalplan nicht final geschützt. Die sogenannte Kuh ist damit folglich nicht ganz vom Eis, wenn es um Schutzgebiete ginge.
Zum Regionalplan gebe es zusätzlich noch das Neue-Energien-Gesetzt (EEG), dass entlang von Autobahnen und Schienenwegen einen Korridor vorsehe, in welchem Freiflächen-Photovoltaik zugelassen sei. Dort reiche ebenfalls lediglich ein Bauantrag. Wie Holzmüller erklärte, stehe im Gesetzestext 500 Meter ab Fahrbahnaußenkante, der Regionalverband erkläre allerdings, dass es nur 200 Meter seien, bedeutete die Bürgermeisterin. Als Flächen würden auf das angestrebte Quotenziel aber nur jene angerechnet, die von den Gemeinden angegeben würden.
Offen zur Aussprache kam in der Sitzung noch eine Auseinandersetzung zwischen Carolin Holzmüller und Gemeinderäten. Da Efringen und Kirchen keine Ortsteile mit Ortschaftsrat sind, trafen sich Gemeinderäte aus diesen Bereichen, um sich über dortige Flächen zu beraten. Das Treffen wurde jedoch so kurzfristig anberaumt, dass die Bürgermeisterin selbst nicht teilnehmen und auch keine Unterlagen dafür bereitstellen konnte. Die nicht minder kurzfristige Stellungnahme der Räte, quittierte die Rathauschefin in einer E-Mail unter anderem mit dem Wort „Falschaussage“. Die so angesprochenen Räte intervenierten nochmals in der Sitzung, und Holzmüller entschuldigte sich, da alles zu kurzfristig gewesen sei und die Wortwahl sicherlich falsch war. Letztendlich ging es dann noch um die Flächen an sich.
Die Gruppe der Räte, die sich um den Bereich Efringen-Kirchen Ort gekümmert hatten, bevorzugten die ehemalige Behelfsautobahnausfahrt, sie war im Zuge der Rheinauskiesung gebaut worden, sowie die östliche Hangseite der Trasse des Katzenbergtunnels. Im Plan bleibt auch die Fläche am westlichen, alten Bahngleis. Hierfür gibt es bereits konkrete Pläne. Ausgewiesen wird ebenso eine Fläche östlich im Bereich Istein in Bezug zum Kalkwerk, allerdings wurde dort am Schafberg ein Stück herausgenommen. Herausgenommen wurde zudem das Gebiet Kammerten. Hier hatte Holzmüller erklärt, dass aber dennoch Baurecht bestehe, was durch die Nähe zum Bahngleis gedeckt sei. Der Gemeinde entschied Mehrheitlich die angegebenen Gebiete.